Vorsitzende teilt Entscheidungen nicht mit
Hallo, Unsere BR Vorsitzende hat zu einem betriebsinternen Sachverhalt, Home Office, einen Anwalt zu rate gezogen. Als betroffene Mitarbeiterin und BR Mitglied wurde ich von der BR Vorsitzenden und dem Stellvertreter nicht informiert und zu den Termin mit dem Anwalt nicht eingeladen. Erst im Nachgang wurde ich über den Inhalt des Gespräches und Umsetzung im Betrieb informiert. Ich finde den Gesetzestext nicht, aber ich bin der Ausfassung das die nicht rechtens ist.
Community-Antworten (10)
17.11.2022 um 10:24 Uhr
Da wirst du wohl auch kein Gesetzestext zu finden. Der BRV und der Stelli haben hier nicht gegen irgendwas verstoßen, sofern es sich nur um den Termin handelt. Den BR als Gremium muss er natürlich von dem Ergebnis Informieren.
17.11.2022 um 10:44 Uhr
was sollte daran nicht rechtens sein? m.M.n. hat er korrekt gehandelt, indem er Dich eben nicht einbezogen bzw. um Erlaubnis gefragt hat.
Der BRV hat sich mit einer Frage an einen RA gewendet, warum sollte er dazu eine Einwillung benötigen? Maximal die Zustimmung des Gremiums, mehr aber auch nicht. Die Zustimmung eines einzeln Betroffenen oder eines einzelnen BRM ist nicht erforderlich und auch im BetrVG nicht vorgesehen.
Und Du bist ggf. als befangen einzustufen, wenn der Vorteil/Nachteil es nur dich "individuell" betrifft und nicht ein "Kollektiv".
17.11.2022 um 11:21 Uhr
Es handelt sich um eine kollektive Angelegenheit, ich bin nicht alleine davon betroffen. Das Thema wurde auch nicht bei der letzen BR Sitzung als Tagespunkt aufgeführt, geschweige denn im Protokoll erwähnt. Im Nachgang erfahren weitere BR Mitglieder und ich das die Vorsitzende einen Termin beim RA wahrgenommen hat mit dem Stellvertreter.
17.11.2022 um 12:05 Uhr
Rechtlich gesehen haben die Vorredner bzzgl. der Kontaktaufnahme natürlich Recht.
Problematisch könnte es für BRV allerdings werden, wenn für die Rechtsberatung eine Kostennote des RA ins Haus flattert und diese von der Mehrheit im BR abgelehnt wird, eben weil sie sich "übergangen" fühlen. Von daher kann ich dem BRV nur raten (und empfinde das auch als stilgerecht) das BR Gremium vorab über die Kontaktaufnahme zu informieren.
18.11.2022 um 02:12 Uhr
Zitat Kjarrigan : Problematisch könnte es für BRV allerdings werden, wenn für die Rechtsberatung eine Kostennote des RA ins Haus flattert ............
Problematisch schon deshalb, weil anscheinend auch keine Beschlussfassung des BR existiert, dass ein Anwalt zu Rate gezogen werden sollte.
19.11.2022 um 09:29 Uhr
Über die Inanspruchnahme anwaltlicher Beratung muss erst einmal ein Beschluss gefasst werden. Ohne Beschluss ist der Artbeitgeber nicht verpflichtet, die Kosten zu übernehmen. Da Du als Mitglied des Gremiums nicht wusstest, dass ein Anwalt zu Rate gezogen werden sollte, ist dieser Beschluss offenbar nicht gefasst worden.
Sollte ich das missverstanden haben, und die anwaltliche Beratung erfolgte doch mit korrekter Beschlussfassung, ist alles richtig gelaufen. Beschlussfassung -> Gespräch mit dem Anwalt -> Information des Gremiums
Der BR vertritt in diesem Fall nicht Dich, sondern alle Mitarbeiter.
19.11.2022 um 09:59 Uhr
Ein Beschluss auf einer kann in der Vergangenheit auch gefasst worden sein wo die TE nicht auf der BR Sitzung war. Wir hatten in der Vergangenheit auch schon Dinge wo unser BRV mit unserem RE gesprochen hat und er gar keine Kostennote aufgestellt hat.
19.11.2022 um 10:15 Uhr
Okay, dann wäre die TE aber in der Holschuld. Wenn ich als BRM bei einer Sitzung verhindert bin, lese ich doch im Anschluss das Protokoll.
19.11.2022 um 10:48 Uhr
Genau so schaut es aus; wenn sie denn im Vorfeld weiß das das Thema überhaupt auf der Agenda war. Da kann man aber hier nur spekulieren wenn man nicht mehr Infos hat.
19.11.2022 um 11:46 Uhr
Das ist wahr. Deshalb würde ich jedem Betriebsratsmitglied raten, die Protokolle aller Sitzungen, an denen man nicht nteilgenommen hat, zu lesen. Man will als BRM doch up-to-date sein.
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