W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Einfluss des BR-Vorsitzenden bei "Amtsruhung"

H
hewikl
Jan 2018 bearbeitet

Liebe Forumsleserinnen und -leser,

aufgrund einer Elternzeit und der damit verbundenen Abwesenheit des BR-Vorsitzenden ist innerhalb des 3-köpfigen BR eine Spaltung zustande gekommen, welche die Konsequenz hat, dass die GL kontroverse Themen durchboxt, ohne dass der BR-Vorsitzende über die Entscheidungen (wie die Verabschiedung einer neuen BV "Arbeitszeit") informiert bzw. in diese einbezogen wird - dies ist deshalb möglich, weil das Ersatzmitglied mit einem weiteren BR-Mitglied eine extrem arbeitgeberfreundliche Position einnimmt.

Hat der BR-Vorsitzende während seiner Abwesenheit das Recht, informiert zu werden? Kann der BR-Vorsitzende Einfluss auf die Entscheidungen nehmen, obwohl sein Amt "ruht"?

Für Eure Meinungen bedanke ich mich bereits sehr!

4.987010

Community-Antworten (10)

P
pirat

26.07.2007 um 23:59 Uhr

"hewikl"

der BRV ist in Elternzeit? Sein Stellvertreter ist wo?

H
hewikl

27.07.2007 um 00:07 Uhr

Der Stellvertreter schreibt gerade diese Zeilen...

F
Frosch

27.07.2007 um 00:20 Uhr

Na aber der Vorsitzende darf doch aber trotz Elternzeit an Sitzungen teilnehmen, wenn er das denn möchte. Macht doch nicht alles so kompliziert. Selbiges gilt bei Urlaub oder Krankheit. Das verhinderte Mitglied entscheidet selbst ob es wirklich verhindert ist

H
hewikl

27.07.2007 um 00:31 Uhr

Naja, nun gut, wenn der BR-Vorsitzende in seiner Elternzeit im Ausland verweilt, scheint es mir alles andere als kompliziert zu sein, wenn dadurch die Handlungsfähigkeit des BR auf dem Spiel steht...

Mir geht es darum, zu erfahren, welche taktischen Möglichkeiten existieren, um Entscheidungen, die zugunsten des Arbeitgebers ausfallen, solange aufzuschieben, bis der BR-Vorsitzende in einem Monat wieder am Tischle sitzt - oder eben, zu erfahren, ob der BR-Vorsitzende nicht doch aus der Ferne einwirken kann.

H
HF

27.07.2007 um 10:49 Uhr

Grundsätzlich bist du als Stellvertreter für die weitere Führung der Geschäfte verantwortlich, wenn der BRV nicht anwesend ist. Jedes BRM kann selbständig entscheiden, ob er bei Krankheit, Urlaub oder sonst was über Tätigkeiten informiert werden will bzw. an Versammlungen teilnimmt. Also liegen hier jetzt zwei Sachverhalte vor:

  1. Eurer BRV nimmt an den Sitzungen teil, dieses kann auch über techn. Mittel erfolgen, also Tel., Fax etc. um bei Beschlüssen mitzuwirken.
  2. Du als Stelv. entscheidest mit den noch anwesenden Mitglieder über irgendwelche Beschlüsse die gefasst werden müssen.
  3. Ihr habt einen BR-Beschluß gefaßt, wo enthalten ist, das nur in Anwesendheit des BRV Absprachen/Beschlüsse mit der GL getätigt werden. Dieses bedeutet, das die GL warten muss, bis der BRV wieder da ist. Dieser Beschluß wird aber sehr sehr selten angewendet und wir auch nicht gern von Gerichten gesehen, leider. Also setzt euch zusammen mit dem Rest den ihr seid, und entscheidet.
W
Werwolf

27.07.2007 um 10:54 Uhr

@hf

"1. Eurer BRV nimmt an den Sitzungen teil, dieses kann auch über techn. Mittel erfolgen, also Tel., Fax etc. um bei Beschlüssen mitzuwirken"

Das ist so nicht korrekt. Er kann evtl. über techn. Mittel an der Meinungsfindung partizipieren, auf keinen Fall aber am Beschluss mitwirken. Das geht nur, wenn er körperlich anwesend ist. Abstimmen und einen Beschluss fassen können nur die anwesenden BRM.

N
Neugier

27.07.2007 um 11:03 Uhr

Guten Morgen,

als stellvertretende/r Vorsitzender / Vorsitzende hast Du doch alle Fäden in der Hand. Der Vorsitzende ist der Einzige, der im Namen des BR irgendwelche Vereinbarungen oder Entscheidungen bekannt geben und auch unterschreiben darf und ist der- oder diejenige nicht da, übernimmt das seine Stellvertretung. Alle anderen haben nicht eigenständig mit dem AG irgendwelche Deals zu treffen oder Vereinbarungen zu unterzeichnen. Wenn Du im 3er-Gremium allerdings immer überstimmt wirst, dann denke mal hierüber nach: Beantrage das Hinzuziehen eines Sachverständigen, fordere Unterlagen vom AG an, die dann erst einmal gründlich geprüft werden müssen. Beantrage, Fachliteratur zu kaufen. Hoffe ich konnte ein wenig helfen. Gruß, Neugier

H
HF

27.07.2007 um 11:50 Uhr

@Werwolf,

Zustimm, vielleicht ein bisschen falsch ausgedrückt gewesen von mir :(

P
paula

27.07.2007 um 12:10 Uhr

@Neugier

der BRV handelt aber auch nur im Rahmen der Beschlüsse des Gremiums. Bestellung von Sachverständigen, UNterlagen anfordern etc.... kann das der BRV alleine entscheiden? Ich denke nicht!

Was hier gerade passiert nennt man Demokratie. Vielleicht besteht das gleiche Gefühl der Machtlosigkeit bei dem anderen BRM wenn der BRV wieder da ist....

H
hewikl

27.07.2007 um 18:45 Uhr

An alle Beteiligten,

ich bedanke mich sehr herzlich für die Antworten, die mich ein großes Stück nach vorne gebracht haben - auch in der Hinsicht, dass die BRM nicht wollen, dass der BR-Vorsitzende Unterlagen erhält bzw. informiert wird.

Soweit ich es den einzelnen Beiträgen entnehmen konnte, ist der BR-Vorsitzende durchaus "befugt", Informationen über die Tätigkeit des BR in seiner Abwesenheit einzuholen (wenn er denn will).

Allen ein schönes Wochenende, das einen Abstand zum Ärgern, den man ab und zu im BR hat, herstellt!

Ihre Antwort