Muss ich Mehrarbeit leisten?
Der BR hat einer Mehrarbeitsvereinbarung zugestimmt. Müssen die Mitarbeiter/innen jetzt die Mehrarbeit leisten oder können sie einfach sagen ich habe keine Lust? Ist das dann angeordnete Mehrarbeit, welche zu leisten ist?
Community-Antworten (6)
29.01.2015 um 10:40 Uhr
Schau in deinen Arbeitsvertrag. Sollte dieser Mehrarbeit nicht beinhalten, kann auch über eine Betriebsvereinbarung (zw. BR und AG) nichts verbindliches für dich geregelt werden....
29.01.2015 um 10:53 Uhr
sie einfach sagen ich habe keine Lust?<
Das eben können sie nicht. Wenn der BR zugestimmt hat, kann der AG die Mehrarbeit anordnen.
Einzige Ausnahme ist eine fehlende Formulierung im Arbeitsvertrag, wie lurchi schon festgestellt hat.
29.01.2015 um 11:15 Uhr
Ja aber wann der AG sie anordnen darf, ist ja noch fraglich???? Gibt es einen Tarif oder muss der AG Vorwarnzeiten einhalten, hängt schon ein Dienstplan aus usw usw auch dies sollte der Betriebsrat klären. Viel AG meinen ja Morgens sagt BR ja, am Nachmittag sag ich den AN heute macht Ihr Überstunden, und dann kann ich (meistens ) nein keine Lust sagen ;-)
29.01.2015 um 11:49 Uhr
@gironnimo, es gibt eine weitere Ausnahme bei Schwerbehinderten / Gleichgestellten Mitarbeitern, welche den § 124 SGB IX setzen dürfen: Auschluss jedweglicher Mehrarbeit . OK - nur keine Lust drauf gilt nicht als Behinderung.
29.01.2015 um 12:26 Uhr
Das bedeutet dann, wenn der AG die Mehrarbeit, mit Zustimmung des BR, anordnet und einer keine Lust hat und nicht kommt...... Kann der dann abgemahnt werden?
29.01.2015 um 12:58 Uhr
Wenn tatsächlich mangelnde Lust der Verhinderungsgrund ist und die Mehrarbeit formell iO war, ist eine Abmahnung möglich, ja.
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