Mehrarbeit - wie lange vorher muss Mehrarbeit angekündigt werden und wieviel Mehrarbeit muss man leisten?
In unserem Arbeitsvertrag ist verankert, : man kann zu mehrarbeit verpflichtet werden! In unserem Betrieb kommt es in letzter Zeit sehr häufig vor, dass Überstunden kurzfristig angeordnet werden. Ein Beispiel: Donnerstag vor Ostern wurde wärend der Schicht (Spätschicht) mitgeteilt, dass am Sonnabend vor Ostern gearbeitet werden muss. Auch sonst wird immer kurzfristig d. h. wärend der Schicht mitgeteilt, es müsse zwei stunden länger gearbeitet werden.
Frage hierzu: ist dies zulässig, wie lange vorher muss mehrarbeit angekündigt werden und wieviel Mehrarbeit muss man leisten.
Community-Antworten (2)
12.04.2010 um 12:03 Uhr
Hierzu kann ich dir nur schreiben, lies dir mal bitte ArbZG §3 §5 und §7 durch. MFG
12.04.2010 um 12:12 Uhr
ist dies zulässig,
wenn der BR ebenfalls zugestimmt hat
wie lange vorher muss mehrarbeit angekündigt werden
Kommt drauf an, wie schnell der BR ist oder sein will...
und wieviel Mehrarbeit muss man leisten
Hier kommen wieder der BR, aber auch der Arbeitsvertrag und das ArbZG in Spiel...
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