Unterschied zwischen Abstimmung und Beschluß
der Betriebsrat hat sich für eine Versetzung entschieden. Wieviel BR-Mitglieder sind dafür nötig. Muss man ein Ersatzmitglied dazu einladen? Bitte erklärt mir den Unterschied zwischen einer Abstimmung und einer Beschlußfassung. Oder ist eine Abstimmung für oder gegen etwas gleich ein Beschluß?
Community-Antworten (6)
29.01.2015 um 08:32 Uhr
geheyer, ein Beschluss kommt durch eine Abstimmung zustande. Der BR ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend ist. Ein Ersatzmitglied ist nur dann zu laden, wenn ein ordentliches Mitglied verhindert ist. Deine fragen lassen darauf schließen, dass ihr noch wenig bis keine Schulung hattet. Holt das unbedingt nach.
29.01.2015 um 08:47 Uhr
Eine Abstimmung besteht aus einem Sachverhalt über den abgestimmt wird und dem Vorgang dass die Beteiligten ihre Meinung, ihren Willen kundtun. Abgestimmt werden kann imBR quasi über alles, angefangen darüber ob man die Sitzung für einebiologische Pause unterbrechen will bis dahin, ob man wegen etwas vor Gericht ziehen will.
Der Beschluss ist die Art, wie das Gremium formal seine Willensbildung betreibt, indem es über einen Sachverhalt berät und abstimmt, sowie das Ergebnisdieser Willensbildung.
Umgangssprachlich ist eseigentlich weitestgehend dasGleiche.
29.01.2015 um 08:56 Uhr
Eine Abstimmung ohne Beschlussvorlage hat keine Rechtsverbindlichkeit.
29.01.2015 um 09:52 Uhr
Zitat (seesee): "Eine Abstimmung ohne Beschlussvorlage hat keine Rechtsverbindlichkeit."
Wie kommst Du denn darauf? Beleg das bitte mal und erkläre mir was jetzt mit den vielen vielen Beschlüssen passiert für die niemand eine Beschlussvorlage erarbeitet hat.
29.01.2015 um 10:24 Uhr
Beschlussvorlage im Sinne von ordnungsgemäßer Tagesordnung. Ohne diese können Beschlüsse angefochten werden. Jedenfalls hab ich das so mal gelernt....
29.01.2015 um 10:47 Uhr
Ok, wir nehmen feststehende Begriffe, verwenden sie völlig anders als di Allgemeinheit und stellen damit Thesen auf...
Eine Beschlussvorlage ist jedenfalls etwas völlig anderes als eine ordnungsgemäße Tagesordnung.
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