Hallo,
wir haben einen BR mit 7 Mitgliedern. Keine Nachrücker. Jetzt wird ein BRM den Betrieb auf eigenen Wunsch verlassen. Unser Gewerschaftsvertreter sagt, dass wir nicht neu Wählen müssen - wir seien ja noch Beschlußfähig...
Aber ich habe auf der Schulung gelernt, dass neu gewählt werden muß, wenn der BR unter die Mindestzahl fällt. IM BetrVG §13 Ab. 2 steht: Außerhalb dieser Zeit ist der BR zu wählen, wenn die Gesantzahl der BRM nach Eintreten sämtlicher Ersatzmitglieder unter die vorgeschriebene Zahl der BRM gesunken ist.
Was könnt Ihr mir dazu sagen? Neu wählen Ja oder Nein?