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Dieser Beitrag ist vor 4 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Keine Gehaltszahlung vom Chef erhalten

F
frostirot
Apr 2022 bearbeitet

Wir sind ein Lackier- und Karosseriebetrieb. Unser Kollege ist als GfB (450€) eingestellt. Der Kollege ist dafür zuständig defekte Autos beim Kunden abzuholen bzw. auszuliefern. Mal mit einem LKW wenn Auto zu stark beschädigt ist oder mit dem Kundenfahrzeug. Anfang März hat der Kollege bei einer anderen Werkstatt ein Kundenfahrzeug abgeholt. Dabei ist ihm beim rangieren ein kleiner Schaden (ca. 1200€) an der Hauswand und an einem anderen Fahrzeug passiert. Der Kollege hat den Schaden sofort in der Werkstatt gemeldet und nach Rückkehr zur eigenen Firma ebenfalls. (Wir sind versichert, aber mit hoher Selbstbeteiligung, war die Aussage des Chefs). Vertraglich ist nichts vereinbart, was eventuelle Schäden betrifft. Ende März wurden ihm KEINE 450€ überwiesen. Nach Rückfrage hieß es nur, dass der Schaden noch nicht abgewickelt ist und man so lange das Geld einbehalten wird.

Was raten wir unserem Kollegen? Oder wie soll sich unser Kollege verhalten?

24602

Community-Antworten (2)

C
celestro

24.04.2022 um 16:17 Uhr

Er soll sich vom Chef darlegen lassen, auf welcher rechtlichen Grundlage der Schaden vom AN zu bezahlen ist und wieso er das durch Einbehalten des kompletten Lohns aufrechnen darf.

E
Erbsenzähler

25.04.2022 um 10:18 Uhr

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