Haftung des BR - kann ein Betriebsrat für Fehlentscheidungen haftbar gemacht werden?
Hallo Betriebsräte,
- wer kann helfen?
Kann ein Betriebsrat für Fehlentscheidungen haftbar gemacht werden?
Danke Blue Sky
Community-Antworten (20)
24.08.2006 um 15:00 Uhr
wie und in welchem zusammenhang fragst du das. ich finde das etwas zu pauschal als frage..
24.08.2006 um 15:04 Uhr
Blue sky, definier mal, was du mit "Fehlentscheidung" meinst?
24.08.2006 um 15:04 Uhr
Mit Fehleinscheidungen meinst du sicher Beschlüsse, oder? Offensichtlich rechtswidrige Beschlüsse sind von Natur aus unwirksam. Um jemanden haftbar machen zu können muss auch erst einmal ein Schaden entstanden sein.
Ein BR, der in guten Glauben handelt, ist wohl kaum haftbar zu machen. Wenn es anders wäre würde es wohl kaum noch BR geben.
24.08.2006 um 16:15 Uhr
Sagt mir, geschätzte Kollegen, wie ein Gremium namens BR haftbar gemacht werden kann? Sagt es mir einfach und konstruiert mal einen Fall. Ich wäre Euch unendlich dankbar!
24.08.2006 um 16:30 Uhr
Haftbar gemacht werden ? wie ? finanziell ? Hab doch grad erst gelesen, das die ärmsten Mitarbeiter eine Unternehmens die Betriebsräte sind, da sie vermögenslos sind :-)
24.08.2006 um 16:31 Uhr
ABER bitte nicht vermögenslos mit unvermögen verwechseln!
24.08.2006 um 16:37 Uhr
@Rollie Danke - das wollte ich hören.
Wenn also im Sinne des BGB ein nicht rechtsfähiges Gremium wie der BR haftbar gemacht werden kann, was heisst das dann für die betriebliche Praxis?
Wohlgemerkt: Ich rede hier nicht von der AN-Haftung nach § 619a BGB! Auch würde mich interessieren, was die W.A.F. in Ihren Seminaren dazu sagt...
24.08.2006 um 16:43 Uhr
Hallo Paule,
z.b. bei einer neu verhandelten AVR mit weniger Vergütung. diese auf Grund einer Fehlbeurteilung der Wirtschaftlichkeit des Betriebes resultiert. Auch ein Wirtschaftsausschuß wurde noch nicht gegründet obwohl wir ständig über 100 Mitarbeiter sind.
Danke Blue Sky
24.08.2006 um 16:46 Uhr
Den neuen AVR verhandelt der Betriebsrat ?
24.08.2006 um 16:48 Uhr
Hallo Rolli,
- na klar verhandelt der BR mit dem AG eine neue AVR ( Arbeitsvertragsrichtlinie) für die Belegschaft aus.
wer sonst?
24.08.2006 um 16:55 Uhr
@Blue Sky Ihr habt einen BR oder eine MAV?
Und: Hilft es vielleicht, das BAG-Urteil 9 AZR 93/03 zu studieren?
24.08.2006 um 17:03 Uhr
@ Kölner
wo kann ich das nachlesen? Google findet nichts Genaues.
danke
24.08.2006 um 17:10 Uhr
In Deinem eMail-Postfach!
24.08.2006 um 17:58 Uhr
Kölner, Sagt mir, geschätzte Kollegen, wie ein Gremium namens BR haftbar gemacht werden kann? Sagt es mir einfach und konstruiert mal einen Fall. Ich wäre Euch unendlich dankbar!
Däubler, § 33 Randnr. 29 Die Nichtigkeit eines BR-Beschlusses führt zur Nichtigkeit der darauf beruhenden Maßnahme. Ist z. B. der Beschluss des BR, ein BR-Mitglied zu einer Schulungsmaßnahme nach § 37 Abs. 6 BetrVG zu entsenden, wegen nicht ordnungsgemäßer Ladung und Mitteilung der Tagesordnung nichtig, läuft das betroffene Mitglied nach Auffassung des BAG Gefahr, seinen Kostenerstattungsanspruch gemäß § 40 Abs. 1 BetrVG gegenüber dem AG zu verlieren.
Gruß aus Dortmund
24.08.2006 um 18:25 Uhr
@Blue Sky,
vielleicht sind Abkürzungen nicht immer sinnvoll, ich hielt es für einen Tarifvertrag :-)
24.08.2006 um 19:56 Uhr
@Catweazle lach Genau dieser Fall macht es deutlich: Wen will denn der Seminaranbieter dann verklagen? Hihi...
24.08.2006 um 20:16 Uhr
Kölner,
glaubst du wirklich der AG könnte die Seminarkosten einsparen wenn der BR nur blöd genug oder besonders ergeben ist?
24.08.2006 um 20:25 Uhr
@Catweazle Genau, das kann er eben nicht! Aber gerade bei Deinem "Däubler-Beispiel" wird deutlich, was nicht passieren wird: Die Haftung für die Seminarkosten!
24.08.2006 um 21:29 Uhr
Zieht denn eine Haftung immer Schadenersatzforderungen (ausgedrückt in Euros) nach sich?
Und/oder könnte ein Haftungsanspruch auch die Grenze "Betriebsrat" überspringen und z.B. ein oder mehrere BR-Mitglieder als "Privatperson" erreichen?
§823 BGB in Bezug auf nicht zulässige Rechtsberatung?
25.08.2006 um 13:14 Uhr
Hallo, der Betriebsrat kann nur bei vorsätzlichem Fehlverhalten belangt werden. Wird aus Unwissenheit etwas gesetzwigriges beschlossen, so gilt hier ausnahmsweise mal "Dummheit wird nicht bestrafr" ;-)
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