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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Haftung des BR - kann ein Betriebsrat für Fehlentscheidungen haftbar gemacht werden?

BS
Blue sky
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Betriebsräte,

  • wer kann helfen?

Kann ein Betriebsrat für Fehlentscheidungen haftbar gemacht werden?

Danke Blue Sky

4.275020

Community-Antworten (20)

P
paula

24.08.2006 um 15:00 Uhr

wie und in welchem zusammenhang fragst du das. ich finde das etwas zu pauschal als frage..

M
Mona-Lisa

24.08.2006 um 15:04 Uhr

Blue sky, definier mal, was du mit "Fehlentscheidung" meinst?

C
Catweazle

24.08.2006 um 15:04 Uhr

Mit Fehleinscheidungen meinst du sicher Beschlüsse, oder? Offensichtlich rechtswidrige Beschlüsse sind von Natur aus unwirksam. Um jemanden haftbar machen zu können muss auch erst einmal ein Schaden entstanden sein.

Ein BR, der in guten Glauben handelt, ist wohl kaum haftbar zu machen. Wenn es anders wäre würde es wohl kaum noch BR geben.

K
Kölner

24.08.2006 um 16:15 Uhr

Sagt mir, geschätzte Kollegen, wie ein Gremium namens BR haftbar gemacht werden kann? Sagt es mir einfach und konstruiert mal einen Fall. Ich wäre Euch unendlich dankbar!

R
Rollie

24.08.2006 um 16:30 Uhr

Haftbar gemacht werden ? wie ? finanziell ? Hab doch grad erst gelesen, das die ärmsten Mitarbeiter eine Unternehmens die Betriebsräte sind, da sie vermögenslos sind :-)

FB
Frank B.

24.08.2006 um 16:31 Uhr

ABER bitte nicht vermögenslos mit unvermögen verwechseln!

K
Kölner

24.08.2006 um 16:37 Uhr

@Rollie Danke - das wollte ich hören.

Wenn also im Sinne des BGB ein nicht rechtsfähiges Gremium wie der BR haftbar gemacht werden kann, was heisst das dann für die betriebliche Praxis?

Wohlgemerkt: Ich rede hier nicht von der AN-Haftung nach § 619a BGB! Auch würde mich interessieren, was die W.A.F. in Ihren Seminaren dazu sagt...

BS
Blue Sky

24.08.2006 um 16:43 Uhr

Hallo Paule,

z.b. bei einer neu verhandelten AVR mit weniger Vergütung. diese auf Grund einer Fehlbeurteilung der Wirtschaftlichkeit des Betriebes resultiert. Auch ein Wirtschaftsausschuß wurde noch nicht gegründet obwohl wir ständig über 100 Mitarbeiter sind.

Danke Blue Sky

R
Rollie

24.08.2006 um 16:46 Uhr

Den neuen AVR verhandelt der Betriebsrat ?

BS
Blue Sky

24.08.2006 um 16:48 Uhr

Hallo Rolli,

  • na klar verhandelt der BR mit dem AG eine neue AVR ( Arbeitsvertragsrichtlinie) für die Belegschaft aus.

wer sonst?

K
Kölner

24.08.2006 um 16:55 Uhr

@Blue Sky Ihr habt einen BR oder eine MAV?

Und: Hilft es vielleicht, das BAG-Urteil 9 AZR 93/03 zu studieren?

BS
Blue Sky

24.08.2006 um 17:03 Uhr

@ Kölner

wo kann ich das nachlesen? Google findet nichts Genaues.

danke

K
Kölner

24.08.2006 um 17:10 Uhr

In Deinem eMail-Postfach!

C
Catweazle

24.08.2006 um 17:58 Uhr

Kölner, Sagt mir, geschätzte Kollegen, wie ein Gremium namens BR haftbar gemacht werden kann? Sagt es mir einfach und konstruiert mal einen Fall. Ich wäre Euch unendlich dankbar!

Däubler, § 33 Randnr. 29 Die Nichtigkeit eines BR-Beschlusses führt zur Nichtigkeit der darauf beruhenden Maßnahme. Ist z. B. der Beschluss des BR, ein BR-Mitglied zu einer Schulungsmaßnahme nach § 37 Abs. 6 BetrVG zu entsenden, wegen nicht ordnungsgemäßer Ladung und Mitteilung der Tagesordnung nichtig, läuft das betroffene Mitglied nach Auffassung des BAG Gefahr, seinen Kostenerstattungsanspruch gemäß § 40 Abs. 1 BetrVG gegenüber dem AG zu verlieren.

Gruß aus Dortmund

R
Rollie

24.08.2006 um 18:25 Uhr

@Blue Sky,

vielleicht sind Abkürzungen nicht immer sinnvoll, ich hielt es für einen Tarifvertrag :-)

K
Kölner

24.08.2006 um 19:56 Uhr

@Catweazle lach Genau dieser Fall macht es deutlich: Wen will denn der Seminaranbieter dann verklagen? Hihi...

C
Catweazle

24.08.2006 um 20:16 Uhr

Kölner,

glaubst du wirklich der AG könnte die Seminarkosten einsparen wenn der BR nur blöd genug oder besonders ergeben ist?

K
Kölner

24.08.2006 um 20:25 Uhr

@Catweazle Genau, das kann er eben nicht! Aber gerade bei Deinem "Däubler-Beispiel" wird deutlich, was nicht passieren wird: Die Haftung für die Seminarkosten!

F
Fayence

24.08.2006 um 21:29 Uhr

Zieht denn eine Haftung immer Schadenersatzforderungen (ausgedrückt in Euros) nach sich?

Und/oder könnte ein Haftungsanspruch auch die Grenze "Betriebsrat" überspringen und z.B. ein oder mehrere BR-Mitglieder als "Privatperson" erreichen?

§823 BGB in Bezug auf nicht zulässige Rechtsberatung?

C
Chris62

25.08.2006 um 13:14 Uhr

Hallo, der Betriebsrat kann nur bei vorsätzlichem Fehlverhalten belangt werden. Wird aus Unwissenheit etwas gesetzwigriges beschlossen, so gilt hier ausnahmsweise mal "Dummheit wird nicht bestrafr" ;-)

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