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Absurdes Theater - Unterlagen für den Betriebsrat überreicht, der Betriebsratmitarbeiter diese dann versehentlich liegenlässt kann dieser dann dafür haftbar gemacht werden?

F
Fuschambau
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen. Ich habe eine kniflige Frage! Wenn der Arbeitgeber einem Betriebsratmitarbeiter unterlagen für den Betriebsrat überreicht, der Betriebsratmitarbeiter diese dann versehentlich liegenlässt kann dieser dann dafür haftbar gemacht werden? Hintergrund ist der, dass die Importzahlen für Mai unserer Niederlasssung dem Betriebsrat übergeben werden und ein Betriebsratmitarbeiter diese im Betrieb auf einer Palette liegengelassenhat und diese Palette aber verladen wurde. Sie sind nicht wieder aufgetaucht. Auch nicht bei einem kunden.

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Community-Antworten (3)

L
Lotte

08.06.2007 um 13:18 Uhr

Fuchsambau, wie soll denn die Haftung aussehen? Sicher kann der AG versuchen, ihm die Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten vorzuwerfen. Frage wäre: Gehört diese Aufgabe zu seinen Pflichten? Oder ist es eine grobe Pflichtverletzung nach § 23, BetrVG? Mit seinem Privatvermögen muss das BRM wohl kaum haften.

D
Dummi

08.06.2007 um 14:30 Uhr

@Fuschambau

Na ja.

§79 BetrVG Umfang der Schweigepflicht , Verbot der Offenbarung ,

und die Art der Weitergabe ist unerheblich.

Ups ich hab was liegengelassen. Hat der AG schon reagiert? Für was soll er haften?

B
Biggy

08.06.2007 um 18:20 Uhr

Fuschambau wenn man für etwas haftbar gemacht werden soll, dann muss auch ein Schaden entstanden sein. Gibt es einen nachweisbaren Schaden durch das liegenlassen der Unterlagen. Warum werden diese Unterlagen nicht dem Vorsitzenden ausgehändigt, sondern irgendwo im Betrieb einen BRM übergeben?

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