Hallo Leute!
Ich bin BR in einem größeren Betrieb.
Ein Auftraggeber (Kunde) hat Kameras am Arbeitsplatz installiert. Nun hat er vor etwa einem Jahr 10 Leute per kamera überführt die ihre Arbeitsanweisungen nicht ausgeführt haben.
Wir haben danach ein Gerichtsverfahren gegen diese Art der Überwachung eingeleitet .
Jetzt bekommen wir wahrscheinlich von diesen Mitarbeitern und Kollegen im Betrieb eine Klage mit der Begründung das es unsere Pflicht gewesen wäre ab den Tag der Installierung der Kameras dafür zu sorgen, per Betriebsvereinabrung oder per Gericht, das es dazu erst gar nicht hätte kommen dürfen.
Habt ihr diesbezüglich irgendwelche erfahrungswerte?
Wie gesagt es geht nur darum ob wir wirklich dafür haftbar gemacht werden können?