Erstellt am 21.05.2006 um 18:50 Uhr von Kölner
@Produzent
Wie sollte diese Haftung denn bestehen und aussehen? Nee, das geht nicht!
Erstellt am 21.05.2006 um 19:00 Uhr von Lennepirat
Hallo Produzent,
naja,Ihr hättet als Betriebsrat schon irgendwie reagieren müssen bei der Sache.Ob Zustimmung oder nicht ist eine Frage die Ihr selber entscheiden müßt,ich kenne die Gründe nicht die zu der Überwachung geführt haben.Kameraüberwachungen gibt es aber nicht nur bei Euch im Betrieb.
Aber einen AG einfach so agieren lassen ist natürlich nicht okay.
Man könnte Euch nach §23 Abs.1 das Betriebsratsmandat entziehen.Das geht wenn 25% der Belegschaft,der Betriebsrat der Arbeitgeber oder eine Gewrkschaft dies beim Arbeitsgericht beantragen.
Mehr geht nicht!
Für was will man Euch denn Haftbar machen?
Erstellt am 21.05.2006 um 19:00 Uhr von Produzent
Nun wie ich schon sagte,man wirft uns da vor unsre Pflichten nicht nachgekommen zu sein da die absichten des Auftraggebers offensichtlich gewesen sind und wenn wir das gemacht hätten dann wäre damals schon ein Gerichtsverfahren von uns eingeleitet worden und während eines Verfahrens hätte man dann eben diese Mitarbeiter nicht kündigen können.Nun,mal unter uns,ich bin mir da nicht ganz sicher ob wir nicht doch dafür haftbar gemacht werden können.Man droht uns sogar damit wenns vor gericht geht das wir unsre BR tätigkeiten durch diese"extreme Verletzung der Pflichten"verlieren könnten..
Erstellt am 21.05.2006 um 19:10 Uhr von ISAAK
@produzent
Wenn Ihr seit 4 Jahren im Amt seid, würde ich Euch den 23er um die Ohren hauen!
Gruß ISAAK
Erstellt am 21.05.2006 um 19:53 Uhr von Fayence
Produzent,
gehe ich recht in der Annahme, dass Eure Bauchschmerzen in erster Linie die sind, ob Ihr persönlich haftbar gemacht werden könnt? Also Individualrechtlich? Das schliesst sich aus!
Ob Ihr Euch den Vorwurf gefallen lassen müsst, bzgl. der Kamerainstallation nicht reagiert zu haben, setzt voraus, dass Ihr über diese Absicht informiert wart und nicht reagiert habt! Falls Ihr informiert war, könnte ein Gericht darin durchaus einen "groben Verstoss" gem. §23 BetrVG sehen! Aber hier könnt Ihr nur abwarten, da ein Amtsenthebungsverfahren durch das bereits erwähnte Viertel der AN angestrebt werden muss.
Und habe ich richtig verstanden, dass AN aufgrund von "nicht rechtmässig?" erlangten Beweisen gekündigt wurde? Damit wird sich wohl ein Richter im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses befassen. Ist also nicht mehr Eure Baustelle!
Erstellt am 21.05.2006 um 20:45 Uhr von Lennepirat
Also Haftbarmachung halte ich für ausgeschlossen.
Der 23er könnte auf Euch zukommen.
Ich kenne ein Unternehmen wo in der Produktion Kameraüberwachung praktiziert wird.Dort hat der BR zugestimmt,und die Mitarbeiter sind informiert über das "Warum".Ich denke das ist der richtige Weg bei sowas.
Im Moment habt Ihr denk ich mal das Hauptproblem daß Euch die Mitarbeiter mächtig auf den Pelz rücken.Nicht ganz zu Unrecht mit Sicherheit,aber das hätten die ja auch schon vor einem Jahr machen können wenn sie denn so eifrig sind dabei.
Hat etwas von Hexenjagd.
Da müßt Ihr mal Ruhe reinbringen!
Erstellt am 21.05.2006 um 23:31 Uhr von Produzent
Naja mittlerweile ist es ja so das die nächste woche neue BR Wahlen anstehn und so wie es aussieht von 7 leuten 5 nur noch dabei sein werden.Können wir dann überhaupt noch verantwortlich dafür gemacht werden?Fayence,danke für deine antworten..sind echt sehr hilfeich..danke nochmal..naja,die Personen die uns da dieHölle etwas heiß machen wollen haben die Kündigungsschutzprozesse erstmal abgewartet und nun ist es so das den AN nicht recht gegeben wurde da es wohl unter anderem auch keine Betriebsvereinabrung gab wonach der Arbeitgeber seine AN schützen wollte dadurch.
Erstellt am 22.05.2006 um 05:09 Uhr von Produzent
Ich denk mal der hauptgrund warum man uns nun dafür verantwortlich machen möchte ist das wir BR Wahlen die woche haben und die gegenpartei wohl vorbeugen möchte für den Fall das die Wahlen für die schlecht ausgehn und jetzt sucht man nach Mitteln um uns schädigen zu wollen.