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Übergehen bei BR Sizung-Nichteinladung

S
Schalkefan
Jan 2018 bearbeitet

Ein BR Mitglied scheidet auf eigenen Wunsch am 19.01.15 aus dem BR aus.Ich bin lt.Liste der männliche Nachrücker(minderheitenquote).Die Betriebsratsvorsitzende beruft eine Sitzung für den 27.01.15 ein-ohne mir eine Einladung bzw Tagesordnungspunkte mitzuteilen. Ich bin zwar im Urlaub lt.Urlaubsplan hätte aber gern an der Sitzung teilgenommen-Sie beruft aber sofort ein Ersatzmitglied--ist die Sitzung ordnungsgemäß?haben Beschlüsse rechtliche Wirkung?

Warum muss ich ihr etwas bzgl meiner Teilnahme sagen , wenn sie mich nicht mal einlädt-sondern direkt ein Ersatzmitglied??

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Community-Antworten (7)

D
Dezibel

27.01.2015 um 14:36 Uhr

Hast Du ihr gesagt, dass Du kommen willst? Ansonsten geht sie von Verhinderung aus. Da kommst Du zur Sitzung und schickst das Ersatzmitglied arbeiten.

G
gironimo

27.01.2015 um 15:17 Uhr

Eigentlich musst Du nichts sagen. Wenn Du dran bist - bist Du dran. Vielleicht sprichst Du den Fall noch einmal an.

R
rolfo

27.01.2015 um 15:42 Uhr

3 LAG Berlin v. 1.3.2005 – 7 TaBV 2220/04. »Ein Betriebsratsmitglied ist bei Abwesenheit wegen Urlaub, Erziehungsurlaub oder ähnlichem solange als verhindert anzusehen, wie es dem Betriebsratsvorsitzenden nicht positiv angezeigt hat, dass es ungeachtet der Abwesenheitssituation seine Betriebsratstätigkeit durchführen möchte « NZA-RR 2006

P
Pickel

27.01.2015 um 16:28 Uhr

Gironimo schrieb: "Eigentlich musst Du nichts sagen"

Das ist komplett falsch! Die BRV durfte darauf vertrauen dass der Schalkefan verhindert ist.

N
nicoline

27.01.2015 um 16:44 Uhr

Schalkefan, bitte nicht in Deiner Eingangsfrage antworten sondern die Funktion "neue Antwort" nutzen.

Warum muss ich ihr etwas bzgl meiner Teilnahme sagen , wenn sie mich nicht mal einlädt-sondern direkt ein Ersatzmitglied?? Wenn Du vor einer Sitzung weißt, dass Du für die Sitzung nachrücken würdest, dann mußt Du der BRV sagen, dass Du trotz Urlaub teilnehmen willst, ansonsten lädt sie vollkommen berechtigt ein Ersatzmitglied ein.

Also: ist die Sitzung ordnungsgemäß? Ja!

*haben Beschlüsse rechtliche Wirkung? Eine rechtliche Wirkung haben Beschlüsse immer so lange, bis jemand sie vor Gericht anficht und das Gericht feststellt, dass der Beschluss nicht rechtmäßig zustande gekommen ist!

S
Schalkefan

27.01.2015 um 16:55 Uhr

Der Vorsitzenden wurde mdl-und am 25.schriftlich mitgeteilt das ich teilnehmen würde wenn ich eingeladen wäre

N
nicoline

27.01.2015 um 21:02 Uhr

Ich liebe es, wenn solche Informationen am fast Ende eines threads kommen und alle, die hier Zeit verwendet haben, feststellen können, das diese Zeit verschwendet war! Mann o Mann!

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