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Großes Tohuwabohu - BR-Wahl verschieben?

KG
K. Gundelach
Nov 2016 bearbeitet

Hallo!

Ich brauche dringend eure Hilfe:

In unserem Kleinbetrieb (24 MA) herrscht zur Zeit großes Tohuwabohu. Mitten in die Endphase der BR-Wahl ist der Verkauf eines Betriebsteils gerauscht (Verkauf war länger bekannt, nur der endgültige Termin nicht, dieser lag laut AG erst im Juli/August). Mit dem Betriebsteil werden nun in diesen Tagen 12 MA "verkauft" bzw. zum Käufer übergehen, außerdem werden bei dieser Gelegenheit gleich eine Reihe Kündigungen ausgesprochen. Diese Kündigungen betreffen MA aus Wahlvorstand und BR-Wahlliste.

Nun meine Frage: Kann man (mit einverständnis aller, d. h. MA, Wahlvorstand und AG) die BR-Wahl um ein paar Wochen verschieben? Aufgrund unserer derzeitigen Situation ist daran absolut nicht zu denken. Es macht ja auch keinen Sinn, da sich nun nicht nur die MA-Stärke deutlich ändert, sondern auch zu wählende BR-Mitglieder auf einen neuen AG übergehen...?

Oder wird es ab 1. Juni KEINEN Betriebsrat bei uns geben und wir müssen - nach Konsolidierung der Situation (meinetwegen Ende Juni) - einen komplett neuen BR wählen, als hätten wir vorher keinen gehabt? Kann nicht in einem BR-losen Betrieb jederzeit ein BR gewählt werden, wenn mind. die Hälfte der MA dies fordern?

Ich bitte um Hilfe und danke im Voraus für Antwort!

Viele Grüße Kerstin

3.06801

Community-Antworten (1)

V
viktor

24.05.2006 um 11:06 Uhr

Also mein Rat - unbedingt nach Plan jetzt wählen. Es gibt bestimmt noch einiges zum Betriebsübergang zu verhandeln.

Denkt nur an die Anhörung des BR zu beabsichtigten Kündigungen u.s.w.

Und denkt an den Kündigungsschutz für Kandidaten und Wahlvorstände vor betriebsbedingten Kündigungen.

Wenn der Betrieb sich dann so ändert, dass die Voraussetzungen zur Neuwahl (§ 13 BetrVG) gegeben sind, wird eben neu gewählt.

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