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Kann man die konstituierende Sizung anfechten?

D
Deniz
Nov 2016 bearbeitet

kann man die konstituierende Sizung anfechten? wir haben diese Woche die konstituirende Sitzung. Als Neulinge haben wir so ziemlich alles falsch gemacht.

  1. Wahlvorstandsvorsitzende und auch der gewählte Wahlleiter haben keine Anwesenheitsliste erstellt. (nur ich habe die Liste von mir aus gemacht)
  2. es ist auch kein Schriftführer oder Protokollführer gewählt. (Ich habe natürlich wieder alles aus eigeninitiative festgehalten)

ist das alles Grund genug die konstituierende Sitzung anzufechten?

Der BR Vorsitzende und Vertreter sind in geheimer Wahl ordnungsgemäß gewählt worden.

Können die Verlierer hier etwas anrichten?

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Community-Antworten (4)

RI
Ramses II

21.05.2006 um 00:37 Uhr

Deniz,

eine Sitzung kann man nicht "anfechten".

Lediglich Beschlüsse, Erklärungen oder Wahlen können angefochten werden.

H
Heini

21.05.2006 um 01:57 Uhr

Was will man an einer Sitzung anfechten? Es gebe hier nur die Möglichkeit die Beschlüsse anzufechten. Da du aber selber schreibst, das ordnungsgemäß gewählt wurde, bleibt zu prüfen ob auch rechtzeitig unter Angabe der Tagesordnungspunkte eingeladen wurde. Ist das nicht der Fall, könnte man die Wahl des Vors. und des Stellv. anfechten.

RI
Ramses II

21.05.2006 um 02:19 Uhr

Na Heini,

den § 29 BetrVG mal wieder nicht richtig gelesen?

H
Heini

21.05.2006 um 18:31 Uhr

Hallo, habe mir ein BetrVG auf dem Flohmarkt gekauft und nachgelesen, war übrigens ziemlich alt und ohne Bilder. Muss mich nun verbessern: Ein Hinweis in der Einladung darauf, dass es sich um die konstituierende Sitzung handelt genügt. Eine besondere Tagesordnung mit Auflistung der anstehenden Wahlen bedarf es nicht, da der Gegenstand der Sitzung gesetzlich festgelegt ist.

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