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Anhörung zur Änderungskündigung

B
babybeere
Jan 2018 bearbeitet

Ein MA soll an einen anderen Ort versetzt werden, mit Übernahme der Fahrkosten. Ich würde als BR widersprechen, da es zu weit ist. Der MA hat außerdem ein schwer behindertes Kind, so dass er an dem neuen Ort nicht arbeiten kann.

Wenn ich die Anhörung zur Änderungskündigung erhalte, muss ich dann im 1. Schritt
nach § 102 BetrVG/ 3 - widersprechen und im 2. Schritt der Versetzung nach § 99/4 die Zustimmung verweigern? Das klingt so unlogisch. Erst sage ich, er kann ja an einem anderen Ort weiterbeschäftigt werden und dann stimme ich dem aber nicht zu, weil der MA durch diese Maßnahme benachteiligt wird.

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Community-Antworten (2)

G
gironimo

27.01.2015 um 15:21 Uhr

Grundsätzlich stimmt es. Beide §§ sind anzuwenden. Aber findet Ihr beim 102 keinen anderen Arbeitsplatz oder Widerspruchsgrund ?

Und warum überhaupt dieser AN und kein anderer?

B
babybeere

28.01.2015 um 11:21 Uhr

Nein, leider geht es um alle AN (3), die versetzt werden sollen wegen Betriebsschließung. Andererseits sucht unser Unternehmen Leute...auch genau die, aber eben 300 km weiter weg in einem anderen Betriebsteil. Alternativ könnten sie zu uns kommen, 150 km weg... aber bei uns ist kein Platz. Arbeitssicherheitsbegehung hat stattgefunden. Arbeitsstättenverordnung ist ausgeschöpft... also leider wirklich kein Platz. Ich weiß nicht, was ich mit den 3 machen soll...

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