W.A.F. LogoSeminare

BR-Neuwahl

B
Betrps
Nov 2016 bearbeitet

Hallo liebe BR Kolleginnen und BR Kollegen,

ich habe eine Frage zur Betriebsratswahl. Bei uns stehen dieses Jahr Neuwahlen an. Da wir ein kleiner Betrieb sind (27 Wahlberechtigte AN) wird das vereinfachte Wahlverfahren angewandt. 3 Mitglieder sollen als Betriebsrat gewählt werden, nur ein Wahldurchgang. Habe mir jetzt eine Vorlage für die Stimmzettel runtergeladen, hier kommt jetzt die Frage auf.

Wie viele Stimmen hat jeder AN? Würde mich über schnelle Antworten freuen.

1.782012

Community-Antworten (12)

C
Castaneda

27.01.2015 um 10:09 Uhr

Eine Stimme.

F
fantil

27.01.2015 um 10:23 Uhr

Hallo Betrps,

jeder Wahlberechtigte hat drei Stimmen, pro Person darf nur eine Stimme vergeben werden.

Gruß Fantil

D
Dezibel

27.01.2015 um 10:55 Uhr

Um es komplett zu machen: Personenwahl: 3 Stimmen, die er beliebig vergeben kann, wenn allerdings auf einen Kandidaten mehr, als eine gegeben wird, dann zählt nur eine. Listenwahl: nur eine Stimme, er muss sich für eine Liste entscheiden.

N
nicoline

27.01.2015 um 14:23 Uhr

Dezibel, beim vereinfachten Wahlverfahren kann es noch so viele Listen geben, auf dem Stimmzettel werden die Kandidaten in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt, insofern bleibt es dabei: 3 Stimmen

H
Hoppel

27.01.2015 um 21:06 Uhr

@ Betrps

Nur mal so ... warum stehen bei Euch in DIESEM Jahr Neuwahlen an??

F
fghijkl

27.01.2015 um 22:48 Uhr

aha, es geht wieder los.

B
Betrps

28.01.2015 um 09:28 Uhr

Hallo Hopel, bei uns sind in diesem Jahr Neuwahlen, weil vor Jahren ein kpl. Betiebsrat zurückgetreten ist und dann die Neuwahen vorgezogen wurden.

An alle anderen herzlichen Dank für die Info.

N
nicoline

28.01.2015 um 13:35 Uhr

Wenn der BR vor Jahren zurückgetreten ist, hättet ihr jetzt zum regulären Wahlzeitpunkt (März bis Mai 2014) wählen müssen oder alternativ überhaupt nicht, aber aller Wahrscheinlichkeit nach ganz bestimmt nicht jetzt. U.U. habt ihr einen "nicht existenten" BR

A
Angie

29.01.2015 um 11:51 Uhr

Schaut euch mal dringend § 13 Abs. 3 BetrVG an. Ihr müsst nach einer Wahl außerhalb des vorgegebenen Zeitraumes wieder in den Rhytmus der Betriebsratswahlen von 4 Jahren kommen. Wenn Ihr jetzt wählen müsst (da ihr vorher falsch gewählt habt) so ist eure nächste Wahl dann aber vom 1.März bis 31.5.2018 abzuhalten.

LG Angie

P
Pjöööng

29.01.2015 um 15:10 Uhr

Zitat (nicoline): " aber aller Wahrscheinlichkeit nach ganz bestimmt nicht jetzt. "

"Ganz bestimmt nicht"? Wenn die letzte Wahl vor dem 01.03.2013 stattgefunden hat (und ich vermute hier mal ganz stark, dass die letzte Wahl zu Beginn des Jahres 2011 stattgefunden hat), dann hat er seit dem 01.06.2014 keinen rechtlich legitimierten BR mehr. Warum sollte er dann nicht jetzt einen BR wählen dürfen?

H
Hoppel

29.01.2015 um 20:11 Uhr

@ Betrps

Da ich ebenfalls vermute, dass Eure letzte BR Wahl 2011 war, ist die Amtszeit Eures jetzigen BR am 31. Mai 2014 abgelaufen!!! Schieb die Info doch nochmal nach.

Falls die Vermutung stimmt, zieht die jetzige Wahl möglichst reibungslos durch UND DANN MUSS die nächste Wahl ZWINGEND zwischen dem 1. März und 31. Mai 2018 stattfinden!!!

Bis dahin hilft nur hoffen, dass niemand auf die Idee kommt, dass der jetzige "BR" (den es seit 1. Juni letzten Jahres nicht mehr gibt) nicht legitimiert war, die Wahl einzuleiten ... in einem solchen Fall hättet Ihr die A*schkarte gezogen!

@ Pjöööng

Selbstverständlich kann auch jetzt ein BR gewählt werden. Aber unsere Vermutung "2011" stimmt, hätten drei Wahlberechtigte zu einer Wahlversammlung einladen und die Wahl hätte entsprechend im zweistufigen vereinfachten Wahlverfahren erfolgen müssen!

B
Betrps

30.01.2015 um 09:25 Uhr

Hallo liebe BR Kollegen, ja, unsere letze Wahl war in 2011 und diese im zweistufigen vereinfachten Wahlverfahren. Habe mir jetzt die Daten kpl. notiert. Unsere nächste Wahl steht dann 2018 an. Denke, dass hier bei uns dieses Jahr alles glatt läuft :-). Vielen lieben Dank für alle Antworten.

Ihre Antwort