Erstellt am 16.11.2022 um 13:09 Uhr von moreno
Kann es sein, dass Du irgendwas durcheinander wirfst?
Wo soll denn da ein geldwerter Vorteil sein?
Erstellt am 16.11.2022 um 13:19 Uhr von GabrielBischoff
Ganze Sätze mögen Zeit kosten, helfen gleichzeitig ein Anliegen zu verstehen.
Wenn ich das richtig deute haben wir einen Kollegen, der in Berlin wohnt und in Hamburg ein Seminar besuchen möchte. Hierzu soll der Arbeitgeber die Reisekosten erstatten. Die Kosten und der Aufwand sind entstanden - unabhängig davon, was im Arbeitsvertrag des Kollegen steht.
Den geldwerten Vorteil sehe ich jetzt auch nicht. In die Sphären kommen wir maximal wenn einem BR ein Dienstwagen zur privaten Nutzung überlassen wird.
Erstellt am 16.11.2022 um 13:43 Uhr von petermännchen
"Kollege ist seit Corona Pandemie im Mobilen arbeiten dann nach Berlin gezogen in Absprache Vorgesetzter." Völlig irrelevant-> seit wann muss ich mit dem ArbGeb absprechen wo ich wohne.
"Wo kann ich da etwas nachlesen ?"-> wenn, dann evtl. im EStG und § 37 Abs. 6 in Verbindung mit § 40 BetrVG
Erstellt am 16.11.2022 um 15:13 Uhr von Pickel
Kann der AG jederzeit anordnen, dass der MA vor Ort in Hamburg arbeitet?
Erstellt am 16.11.2022 um 15:18 Uhr von Kathrin BR Pay
Ja , er kann jederzeit anordnen das der Mitarbeiter in den Betrieb kommt
Erstellt am 16.11.2022 um 15:26 Uhr von Pickel
Damit wäre das Seminar quasi am arbeitsvertraglich vereinbarten Ort der Leistungserbringung.
Der Anfahrtsweg dürfte privater Arbeitsweg sein. Es ist also seine Entscheidung ob er pendeln möchte oder ein Hotel für sich nimmt.
Erstellt am 16.11.2022 um 15:30 Uhr von Kathrin BR Pay
Also bedeutet es : MA muss Hotel selber zahlen?
Erstellt am 16.11.2022 um 15:36 Uhr von moreno
Was ist das denn für ein BR Seminar? Normalerweise können Seminare auch in Berlin gemacht werden habe mal gehört, dass dies auch eine größere Stadt sein soll ;-)
Erstellt am 16.11.2022 um 15:38 Uhr von Kathrin BR Pay
Arbeitsrecht1, unsere Grundseminare
Erstellt am 16.11.2022 um 15:40 Uhr von Kathrin BR Pay
Wir sind ein neu gegründeter BR und wollten alle zusammen in Hamburg da wir uns dabei auch kennen lernen wollen.
Erstellt am 16.11.2022 um 15:46 Uhr von moreno
Ist für mich aber keine Begründung, für jemanden der soweit weg wohnt, diese Kosten aufzulasten es sei denn er kommt freiwillig nach Hamburg. Dann eben auf eigene Kosten es sei denn Euer AG ist gnädig gestimmt und übernimmt es. Ein geldwerter Vorteil ist es dann aber auch nicht.
Erstellt am 16.11.2022 um 16:06 Uhr von Dummerhund
Ich würde es dennoch erst mal so beim AG vorlegen, dann sieht man ja ob er Einwände hat.
Unser AG hatte bei größeren Entfernungen zu Seminaren keine Einwände. Wir sind mit Leihwagen, den auch der AG bezahlt hat vom Emsland bis nach Obejosbach in Hessen gefahren; das waren auch immer gute 3,5 Stundenfahrt. Im Seminar waren die Übernachtungskosten im Haus mit drin.
Also versuch macht klug;-)
Erstellt am 16.11.2022 um 16:25 Uhr von netteannette
Also ich wüsste nicht, dass der BR bzw. das einzelne Mitglied verpflichtet sind, möglichst wohnortnah und möglichst ohne Übernachtung eine Schulung zu besuchen. Es ist im BetrVG immer die Rede vom "Grundsatz der Verhältnismäßigkeit" - und dieser Grundsatz wird halt sehr unterschiedlich ausgelegt. Natürlich hat es ein Gschmäckle, wenn ein BR-ler ein Seminar, das es auch in der Nähe gibt, an einem weit entfernten, schön gelegenen Ferienort besucht, womöglich in der passenden Jahreszeit (gab es bei uns vor vielen Jahren, dass bestimmte BR-Mitglieder just immer im Sommer 5 Tage nach Rügen oder Binz wollten oder der Kollege aus dem Osten immer nach Dresden).
Aber ein Kollege von Berlin nach HH zu einer Grundschulung mit dem gesamten neuen Gremium - würde ich jetzt nicht als unverhältnismäßig ansehen.
Vlt. hilft zur Kostenübernahme (sowohl Fahrt- und auch Hotelkosten) auch einfach gutes Argumentieren gegenüber dem AG? Zum einen eben wegen der Teambildung, evtl. ist der Seminaranbieter in Hamburg günstiger als in Berlin oder ihr habt, da mehrere Teilnehmer in HH, beim Seminaranbieter einen Kollegenrabatt der die Teilnahme selbst günstiger macht als eine Einzelteilnahme in Berlin?
Erstellt am 16.11.2022 um 17:18 Uhr von Kathrin BR Pay
Ja ,das sind die Punkte die wir auch angegeben haben. Ich wollte es nur gerne Rechtlich geklärt haben da der Kollege sorge hat angreifbar zu sein. vielen Dank für dir Antworten
Erstellt am 17.11.2022 um 07:32 Uhr von xyz68
Aber grade für die Findung denkt auch mal über ein Inhouse-Seminar statt. Das ist ja nicht in der Firma sondern auch in einen Hotel in der näheren Umgebung. Wir machen das relativ regelmäßig verbunden mit einer Schulung und einer BR-Runde. Hier ergibt sich für den Arbeitgeber eine Kostenersparnis, selbst wenn alle im Hotel übernachten. Die andere Seminare können dann ja wieder regulär beim Anbieter gemacht werden. Ich kenne aus dem Konzern übrigens viele BR's die am Anfang eine Teambildungs-Klausur machen mit einen entsprechenden Moderator / Seminarleiter.
Erstellt am 17.11.2022 um 07:37 Uhr von Kathrin BR Pay
Dieses ist ein Inhouse Seminar aber danke für den Tipp Teambildings Klausur
Erstellt am 17.11.2022 um 08:55 Uhr von nicht brauchen
Man könnte ja mal, falls der AG sich der Kostenübernahme verweigert, spaßhalber das "Inhouseseminar" nach Berlin legen. Alle übernachten dort...