Erstellt am 26.01.2015 um 19:24 Uhr von Moreno
Nix, das ist ihr gutes Recht vom Vorsitz zurück zu treten, deswegen kann man nicht vom Betriebsrat ausgeschlossen werden.
Erstellt am 26.01.2015 um 19:36 Uhr von gironimo
Was tun? Einen anderen zum Vorsitzenden bzw. Stellvertreter wählen. BRV ist kein Lehrberuf. Training by the Job und Seminare nach § 37.6 BetrVG helfen weiter.
Erstellt am 26.01.2015 um 21:09 Uhr von AlterMann
Die ehemaligen Vorsitzenden sind und bleiben gewählte BRM. Wenn manche die AG-Nähe kritisieren, können sie mit den beiden darüber sprechen oder es sein lassen.