Nicht genommene Pausen = Überstunden?
Dürfen nicht genomme Pausen, wegen zu viel Arbeit, als Überstunden vom Geschäftsführer in unser Zeiterfassungssystem nachgebucht werden und wie muss ich mich als Betriebsratvorsitzender verhalten? NACHTRAG Durch zu viel Arbeit war es der Kollegin nicht möglich ihre Pause zu nehmen. Desweiteren wollte sie manchmal ihre Pause nicht nehmen mit der Begründung sie würde ihre Arbeit sonst nicht schaffen. Diese nicht genommenen Pausenzeiten sollen ihr nun auf ihr Zeitenkonto als Plusstunden nachträglich angerechnet werden. Unser Geschäftsführer hat ihr dieses auch schon mündlich zu gesichert. Ich, als Zuständiger für unsere Stempeluhr und gleichzeitg Mitglied des Betriebsrates, müsste dann diese Gutstunden manuell nachbuchen. Ist dieses überhaupt erlaubt und wie soll ich mich verhalten?
Community-Antworten (8)
10.05.2007 um 00:14 Uhr
@MetalB Pausen sind zu nehmen...fertig. Der AG handelt korrekt!
10.05.2007 um 02:39 Uhr
Soso Kölner...
"Der AG handelt korrekt!"
Diese Rechtsansicht dürfte in Deutschland ziemlich einzigartig sein.
10.05.2007 um 07:42 Uhr
Der AG handelt korrekt!"
Diese Rechtsansicht dürfte in Deutschland ziemlich einzigartig sein.
und auch rechtswidrig, siehe ArbZG §4.
Der BR-Vorsitzende sollte den AN deutlich erklären, das Pausenstunden nicht bezahlt oder sonst wie vergütet werden dürfen, sowie den AG auf geltende Gesetze hinweisen und bei erneutem Verstoss das entsprtechende Gewerbeamt benachrichtigt. Gruss Vollmond
10.05.2007 um 07:44 Uhr
@ d...weich,
"...in Deutschland ..."
kühne Aussage für jemanden, der hinterm Mond wohnt. :-/
q.e.d.(?)
10.05.2007 um 09:44 Uhr
War da nich was? ... darauf zu achten, daß Gestze ... eingehalten werden... §80 BetrVG?
10.05.2007 um 10:56 Uhr
Mal den kölner verteidige :-)
er hat wohl gelesen, der GF will die nicht genommen Pausen NICHT buchen. Dann würde der AG korrekt handeln.
10.05.2007 um 11:02 Uhr
@ MetalB,
bitte führe noch mal genauer aus, was du meinst, denn offensichlich kann
man verschiedenes aus deinem Posting entnehmen.
z. B.: " nicht genommen"= Warum?
"nachgebucht"= zugezählt oder abgezogen,
/wann? Vereinbarung mit BR?
Danke.
10.05.2007 um 11:30 Uhr
Der Fragen-Text ist geändert worden !!!! §$%/&
Verwandte Themen
Betriebsvereinbarung Arbeitszeit und Verfügungszeit
ÄlterHallo Liebes Forum haben ein kleines Problem unsere BV Arbeitszeit und Verfügungszeit wurde gekündigt letztes Jahr durch AG jetzt im Juni wurde uns eine neue BV vorgelegt die wie folgt lautet: Bitte u
Überstunden
ÄlterLiebe Kollegen In unserer Firma werden seit ca 18 Monaten nur noch ein gewisser Teil der Überstunden mit Zuschlägen vergütet ,der Rest auf ein Zeitkonto gutgeschrieben und zwar 1:1 ohne jegliche Zusc
Einhaltung 45 min Pause
ÄlterUnseren Mitarbeitern werden ab 6h Arbeitszeit 30 Minuten Pause abgezogen, ab 9h eine dreiviertel Stunde. Nun ist die Beschwerde aufgekommen, dass man nicht schon im Vorhinein wisse, wie lange man an d
BAG zur Bweislast vom Arbeitnehmer geleisteter Überstunden
ÄlterDer Arbeitnehmer hat zur Begründung einer Klage auf Vergütung geleisteter Überstunden – kurz zusammengefasst – erstens darzulegen, dass er Arbeit in einem die Normalarbeitszeit übersteigenden Umfang g
Arbeitszeit Pausen
ÄlterHallo Der AG möchte das Pausen Stempeln einführen. Bei uns werden nur Arbeitszeitende und Arbeitsbeginn gestempelt, die Pausen werden automatisch abgezogen. Jeder Mitarbeiter kann Pause machen. D