Nicht genommene Pausen = Überstunden?
Dürfen nicht genomme Pausen, wegen zu viel Arbeit, als Überstunden vom Geschäftsführer in unser Zeiterfassungssystem nachgebucht werden und wie muss ich mich als Betriebsratvorsitzender verhalten? SACHLAGE Durch zu viel Arbeit war es der Kollegin nicht möglich ihre Pause zu nehmen. Desweiteren wollte sie manchmal ihre Pause nicht nehmen mit der Begründung sie würde ihre Arbeit sonst nicht schaffen. Diese nicht genommenen Pausenzeiten sollen ihr nun auf ihr Zeitenkonto als Plusstunden nachträglich angerechnet werden. Unser Geschäftsführer hat ihr dieses auch schon mündlich zu gesichert. Ich, als Zuständiger für unsere Stempeluhr und gleichzeitg Mitglied des Betriebsrates, müsste dann diese Gutstunden manuell nachbuchen. Ist dieses überhaupt erlaubt und wie soll ich mich verhalten?
Community-Antworten (6)
15.05.2007 um 21:24 Uhr
@MetalB Hatten wir das Thema nicht schon einmal? Ich würde der NAchbuchung direkt eine Anzeige bei der entsprechenden Behörde beilegen!
15.05.2007 um 22:12 Uhr
Thema wurde schon behandelt, siehe 14350....
15.05.2007 um 22:16 Uhr
Vielleicht gefielen Metalb die Antworten nicht ???
15.05.2007 um 22:22 Uhr
gibt es denn jetzt andere?
15.05.2007 um 22:24 Uhr
Die Hoffnung stirbt zuletzt !!! :-))))
16.05.2007 um 01:42 Uhr
Er gönnt den Kollegen die Zeit oder möchte auch die Mehrarbeit? :-) Zugegeben, ich hab den 14350 nicht gelesen (und hab es auch nicht vor) - mach die Mehrarbeit gerne auch für Dich geltend aber gib der Gewerbeaufsicht den Tipp dass die Pausen nicht eingehalten werden können! Und steck dem ArG dass es auch sowas wie Überstunden und zusätzliche Arbeitskräfte geben soll....
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