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Betriebsstätte und Teilnahme

R
Radlerin
Nov 2016 bearbeitet

Hallo ich habe 2 Fragen an euch alle.

  1. Wir ziehen in eine andere (kleinere) Betriebsstätte. Weiß jemand von euch ob es eine gesetzliche Regelung für die Größe eines Büroarbeitsplatzes gibt.

  2. Unsere zuständiger Leiter verbot unserem Betriebsrat die Teilnahme an einem Seminar mit den Worten "Es gehen nicht zwei (obwohl es keinen ersichtlichen Grund gibt) gleichzeitig. Und ich bestimme bei wem der Kurs stattfindet.

Über eine Antwort wäre ich sehr froh.

6.84502

Community-Antworten (2)

N
nicoline

29.10.2009 um 17:14 Uhr

Radlerin

  1. Arbeitsstättenverordnung

2.http://www.betriebsrat.com/index.php?Site=Neu%20im%20Betriebsrat& Menue=Praxisf%E4lle%20als%20Film

mal reinschauen!

P
Petrus

30.10.2009 um 12:36 Uhr

Da hatte ich vor kurzem gerade einen Link zur Berufsgenossenschaft gepostet. Die VBG preist eine ihre Broschüren wie folgt an:

Büroraumplanung - BGI 5050 Version 1.2/2009-06 Die VBG-Fachinformation bietet Hilfen für das systematische Planen und Gestalten von Büros

Die Raumgestaltung des Büros ist ein entscheidender Einflussfaktor für Produktivität und Arbeitszufriedenheit. Die BG-Information "Büroraumplanung" gibt Unternehmern, Führungskräften und weiteren Verantwortlichen Anregungen und Hilfen, wie die räumlichen Ressourcen des Unternehmens möglichst wirkungsvoll geplant, gestaltet und genutzt werden können. Die BGI 5050 enthält systematische und knappe Hinweise zur Anpassung vorhandener Räume und zur Planung von Räumen bei Umzug oder Neubau. Eine Reihe von Gestaltungsbeispielen regt zu effizienten und ergonomischen Konzepten für die Planung und Einrichtung an.

Die Broschüre gibts zum download (Format: pdf / Größe: 2722 kB): http://vbg.de/imperia/md/content/produkte/broschueren/bueroraum.pdf

Bei der für Euch zuständigen BG (branchenabhängig) kann man auch als BR anrufen und bekommt Hilfe. Bei uns sind sie mal zu einem Vororttermin gekommen, weil der BR die Beleuchtung in einem bestimmten Bereich nicht für ausreichend hielt, der ArbGeb aber für mehr Lampen kein Geld hatte. Sie haben dann vor Ort noch mehr Dinge gefunden, die dem BR noch nicht aufgefallen waren - und Cheffe hatte neben der Beleuchtung noch weitere Auflagen am Hals.

Wie viele zu einem Spezialseminar fahren müssen, kommt sicherlich auf die BR-Größe, die Eigenheiten des Betriebes, usw. an. Wer fährt, legt aber nicht der Chef, sondern der BR fest. Und welches Seminar geeignet ist - nun darüber hat der BR einen gewissen Beurteilungsspielraum. (Wird gerade beim Thema "ArbGeb-freundliche Schulung" diskutiert)

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