Erstellt am 25.01.2015 um 13:54 Uhr von Kölner
Er soll selber eins schreiben...
Erstellt am 25.01.2015 um 14:11 Uhr von Cameli
Die Antwort hilft uns selbstverständlich nicht weiter ;-) es geht ihm natürlich nicht um EIN Protokoll sondern um seine dort niedergeschriebenen Aussagen. Er begründet es mit dem Recht auf informelle Selbstbestimmung und einem entsprechendem Anrecht darauf, das niedergeschriebene Zitat von ihm zu kennen
Erstellt am 25.01.2015 um 14:15 Uhr von paula
sagt ihm dass das quatsch sei! Er hat kein Recht! Soll sich halt entsprechend seiner Meinungsfreiheit überlegen was er sagt ;)
Ich kenne aber Gremien die für das Monatsgespräch gemeinsame Protokolle erstellen. Da wird dann abwechselnd das Protokoll geführt und ggf. Änderungen abgestimmt. ABER: das sind Betriebe in denen es sehr vertrauensvoll abläuft und es wurde vorher klargestellt, dass es bei Unstimmigkeiten jederzeit wieder anders sein kann
Erstellt am 25.01.2015 um 14:33 Uhr von Hasenfuss
Ja, kann er, aber nur für den Teil wo er anwesend war. Der Arbeitgeber kann aber nicht verlangen, dass an dem Protokoll Korrekturen vorgenommen werden. Wenn der Arbeitgeber mit einigen Formulierungen nicht einverstanden ist, steht es ihm natürlich frei, sich ein eigenes Gedächtnisprotokoll anzufertigen. Aber er kann vom BR nicht die „Berichtigung“ des Protokolls verlangen. Ggf. kann man eine „Gegendarstellung“ des Arbeitgebers mit zu den Akten nehmen, das ist aber dann auch alles.
Erstellt am 25.01.2015 um 14:50 Uhr von Hoppel
"Am Ende des Gesprächs teilte uns der AG mit, dass er ab der kommenden Sitzung gerne eine Kopie des Teils hätte, an dem er anwesend war."
Hmmm ... dass Monatsgespräch gem. § 74 BetrVG findet doch mit dem AG statt. Warum ist er dann nicht die ganze Zeit anwesend?
Könnte es vielleicht sein, dass der Protokollauszug von z.B. einer BR-Sitzung gewünscht ist?? Dann wird ein BR den Protokollauszug im Hinblick auf den § 34 Abs.2 BetrVG NICHT verweigern können ...
Erstellt am 25.01.2015 um 15:27 Uhr von gironimo
Kommt mir auch seltsam vor. Das Monatsgespräch hat ja keine besonderen Formvorschriften.
Aber wenn man da schon ein Protokoll schreibt, sollten dies auch alle bekommen, die am Tisch saßen.
Das Protokoll zur BR-Sitzung - da hat Hoppel ja schon auf den 34.2 hingewiesen.