Schichten als Zugbegleiter/Fahrgastbetreuer
Hallo, bin neu bei Start/Unterelbe! Bitte geheimhalten...., Danke!
Nun habe ich eine Monatsschichtplan bekommen, manchmal ab 3.00h morgens, manchmal bis 1.30h nachts, ist das zulässig?! Wenn ja mit welchen Zuschlägen und "Ruhezeiten", was ist an Wochenenden und Feiertagen?
Wie oft muss ich ein komplett freies Wochende haben!?
Viele Fragen, die mir bis dato niemand beantwortet hat!?
Gruß, Ralf D.
Community-Antworten (12)
15.11.2022 um 18:21 Uhr
Könnte hier ein Tarifvertrag mit der GDL Geltung finden?
15.11.2022 um 18:24 Uhr
Könnte man mir hier weiter helffen!?
15.11.2022 um 18:57 Uhr
Evt. wenn du mit dabei hilfst.
15.11.2022 um 19:04 Uhr
Verstehe ich nicht, sorry!
15.11.2022 um 19:22 Uhr
Ich hatte oben eine Frage gestellt.
15.11.2022 um 22:40 Uhr
Ich auch!!!
15.11.2022 um 23:18 Uhr
Kopfschüttel
15.11.2022 um 23:24 Uhr
3 x Kopfschütteln zurück....
16.11.2022 um 09:01 Uhr
@dreyer56 mit deiner Unfreundlichkeit wirst du hier wahrscheinlich keine Hilfe bekommen!
16.11.2022 um 09:03 Uhr
Frage 1: da schaut man in den Arbeitsvertrag (Schichtarbeit und Nachtarbeit vereinbart? wenn ja dann auch zulässig. Zuschläge klärt ein TV.
Frage 2: Lt ArbZG sind Mo bis einschließlich Sa - Werktage. Also ist das WE NUR der Sonntag Gem. ArbZG müssen 15 Sonntage frei sein.
16.11.2022 um 09:13 Uhr
Lieber dreyer56
da meine Glaskugel leider kaputt ist und, so vermute ich zumindest, auch die Glaskugeln der anderen Forenschreiber, kommt hier die einzig möglich Antwort auf deine Fragen:
Nun habe ich eine Monatsschichtplan bekommen, manchmal ab 3.00h morgens, manchmal bis 1.30h nachts, ist das zulässig?! Wenn ja mit welchen Zuschlägen und "Ruhezeiten", was ist an Wochenenden und Feiertagen?
Das kommt drauf an
Wie oft muss ich ein komplett freies Wochenende haben!?
Das kommt drauf an
Viele Fragen, die mir bis dato niemand beantwortet hat!?
Ist das eine Frage?
Wenn du dich jetzt fragst, worauf es denn bitte ankommt.... Nun, ist das Unternehmen Tarifgebunden und wenn ja bei welcher Gewerkschaft. (Da kann man dann übrigens auch nachfragen)
Gibt es einen Betriebsrat und ggf. entsprechende Betriebsvereinbarungen. Dann wäre der Betriebsrat auch der beste Ansprechpartner.
Ansonsten musst du in deinen Arbeitsvertrag schauen, was da drin steht.
Und Ganz allgemein: Die Anfangszeiten können unterschiedlich sein. Hatte bei meinen Mann teilweise Minutengenaue Start und Endzeiten.
Samstag und Sonntag frei, hierfür gibt es keine gesetzliche Regelung. Das Gesetz sieht nur vor, das an 15 Sonntagen Arbeitsfrei sein muss. Für die geleisteten Sonntage muss es einen Ausgleich geben, der aber auch auf einen ohnehin arbeitsfreien Tag liegen darf.
Ich hoffe, ich konnte etwas helfen
16.11.2022 um 11:20 Uhr
"Hallo, bin neu bei Start/Unterelbe! Bitte geheimhalten...., Danke!"-> geheim halten-> im Internet-> ich lach mich schlapp....????
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