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Schichten als Zugbegleiter/Fahrgastbetreuer

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dreyer56
Nov 2022 bearbeitet

Hallo, bin neu bei Start/Unterelbe! Bitte geheimhalten...., Danke!

Nun habe ich eine Monatsschichtplan bekommen, manchmal ab 3.00h morgens, manchmal bis 1.30h nachts, ist das zulässig?! Wenn ja mit welchen Zuschlägen und "Ruhezeiten", was ist an Wochenenden und Feiertagen?

Wie oft muss ich ein komplett freies Wochende haben!?

Viele Fragen, die mir bis dato niemand beantwortet hat!?

Gruß, Ralf D.

485012

Community-Antworten (12)

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DummerHund

15.11.2022 um 18:21 Uhr

Könnte hier ein Tarifvertrag mit der GDL Geltung finden?

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dreyer56

15.11.2022 um 18:24 Uhr

Könnte man mir hier weiter helffen!?

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DummerHund

15.11.2022 um 18:57 Uhr

Evt. wenn du mit dabei hilfst.

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dreyer56

15.11.2022 um 19:04 Uhr

Verstehe ich nicht, sorry!

D
DummerHund

15.11.2022 um 19:22 Uhr

Ich hatte oben eine Frage gestellt.

D
dreyer56

15.11.2022 um 22:40 Uhr

Ich auch!!!

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DummerHund

15.11.2022 um 23:18 Uhr

Kopfschüttel

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dreyer56

15.11.2022 um 23:24 Uhr

3 x Kopfschütteln zurück....

F
fantil

16.11.2022 um 09:01 Uhr

@dreyer56 mit deiner Unfreundlichkeit wirst du hier wahrscheinlich keine Hilfe bekommen!

K
Kjarrigan

16.11.2022 um 09:03 Uhr

Frage 1: da schaut man in den Arbeitsvertrag (Schichtarbeit und Nachtarbeit vereinbart? wenn ja dann auch zulässig. Zuschläge klärt ein TV.

Frage 2: Lt ArbZG sind Mo bis einschließlich Sa - Werktage. Also ist das WE NUR der Sonntag Gem. ArbZG müssen 15 Sonntage frei sein.

X
XYZ68

16.11.2022 um 09:13 Uhr

Lieber dreyer56

da meine Glaskugel leider kaputt ist und, so vermute ich zumindest, auch die Glaskugeln der anderen Forenschreiber, kommt hier die einzig möglich Antwort auf deine Fragen:

Nun habe ich eine Monatsschichtplan bekommen, manchmal ab 3.00h morgens, manchmal bis 1.30h nachts, ist das zulässig?! Wenn ja mit welchen Zuschlägen und "Ruhezeiten", was ist an Wochenenden und Feiertagen?

Das kommt drauf an

Wie oft muss ich ein komplett freies Wochenende haben!?

Das kommt drauf an

Viele Fragen, die mir bis dato niemand beantwortet hat!?

Ist das eine Frage?

Wenn du dich jetzt fragst, worauf es denn bitte ankommt.... Nun, ist das Unternehmen Tarifgebunden und wenn ja bei welcher Gewerkschaft. (Da kann man dann übrigens auch nachfragen)

Gibt es einen Betriebsrat und ggf. entsprechende Betriebsvereinbarungen. Dann wäre der Betriebsrat auch der beste Ansprechpartner.

Ansonsten musst du in deinen Arbeitsvertrag schauen, was da drin steht.

Und Ganz allgemein: Die Anfangszeiten können unterschiedlich sein. Hatte bei meinen Mann teilweise Minutengenaue Start und Endzeiten.

Samstag und Sonntag frei, hierfür gibt es keine gesetzliche Regelung. Das Gesetz sieht nur vor, das an 15 Sonntagen Arbeitsfrei sein muss. Für die geleisteten Sonntage muss es einen Ausgleich geben, der aber auch auf einen ohnehin arbeitsfreien Tag liegen darf.

Ich hoffe, ich konnte etwas helfen

T
takkus

16.11.2022 um 11:20 Uhr

"Hallo, bin neu bei Start/Unterelbe! Bitte geheimhalten...., Danke!"-> geheim halten-> im Internet-> ich lach mich schlapp....????

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