Unverhältnismäßigkeit bei Gewährung einer Zulage?
Für unser Medizincontrolling mit 4 MA wird die Leitungsstelle zum 1. Juli mit einem Arzt besetzt werden. In der Zwischenzeit soll eine Kodierfachfraft (Arzthelferin), seit zwei Jahren stellv. Leitung, kommissarisch die Leitung übertragen bekommen. Für die Stellvertretung erhält sie bisher eine Zulage von 450.-€. Nun soll sie zusätzlich noch für die komm. Ltg. weitere 1200.-€ bekommen. Damit würde sie vergleichsweise in der Entgeltgruppe einen Sprung von EG 9 in EG 15 ( z.B. Uniabschluß plus Master) machen. Der BR ist bisher immer für Lohnerhöhung gewesen, jedoch in diesem Fall sieht er eine Unverhältnismäßigkeit. Alle anderen MA, welche nun auch mehr Arbeit/Verantwortung übertragen bekommen, gehen leer aus. Wie seht ihr das? Sollte der BR von sich aus ablehnen und einen Vorschlag machen? Vielen Dank für eure Antworten. Fliege
Community-Antworten (8)
24.01.2015 um 11:12 Uhr
Nein - nach oben immer zustimmen.
- Ihr seit auch die Interessenvertretung dieser Kollegin
- Ihr habt dann ein Argument beim Arbeitgeber für Forderungen bei anderen AN.
Das Motto - alle verdienen schlecht, also ziehen wir jemanden runter - hat genau die gegenteilige Wirkung.
Außerdem - wo ist der BR überhaupt in der Lage nicht zuzustimmen. Habt Ihr ein mitbestimmtes Zulagensystem? Eine Umgruppierung findet ja nicht statt. Und der AG ist frei darin, mit dem AN jedes Entgelt BR-frei über den Tarif hinaus zu vereinbaren.
24.01.2015 um 12:33 Uhr
Na wenn die Arzthelferin bis Juli die Arbeit eines Arztes macht ist es doch nur fair wenn sie dafür auch das Geld bekommt. Sie hat ja auch viel Verantwortung in dieser Zeit und ich finde es gut wenn der Ag dies honoriert!
24.01.2015 um 13:24 Uhr
@Moreno Genau hier setzt mein Kritikpunkt an: eine Arzthelferin mit Schulung zur Kodierfachkraft kann KEINEN Arzt in der Funktion der Medizincontrollleitung ersetzen. Hier fehlt erstens das grundlegende Wissen und Können eines Arztes (z.B. Medizinstudium) und zweitens kann sie all die laufenden Projekte, Besprechungen, Verhandlungen, etc. alleine nicht führen. Hier werden von ihr sicherlich bis 1. Juli nur Prioritäten angegangen werden können und OHNE ihre MA, welche für 0.- € in dieser Zeit bedeutend mehr leisten und Verantwortung übernehmen müssen, ist dies von vornherein zum scheitern verurteilt. Der BR möchte als Ergebnis eben auch für diese MA eine finanzielle Aufbesserungen erreichen. Entweder Verteilung dieser 1200.- € gestaffelt je nach Stellung auf ALLE oder unabhängig dieser einzelnen Bezahlung für die Leitung zusätzlich weitere € für den Rest. Ist dies ein unsinniger Gedanke, dass ALLE etwas vom Kuchen abbekommen sollen? Welche Taktik sollten wir wählen? Fliege
24.01.2015 um 13:30 Uhr
Ist dies ein unsinniger Gedanke, dass ALLE etwas vom Kuchen abbekommen sollen? Zunächst einmal ja.
24.01.2015 um 14:03 Uhr
@ ...zunächst einmal ja..... ...und danach?....
Ich hatte einfach angefragt, weil wir für unsere Montagssitzung eure Unterstützung mit Rat einholen wollten.....
Hilfreiche Antworten sehen für mich leider anders aus... Aber DANKE, dass du zur Tastatur gegriffen hast! Fliege
24.01.2015 um 14:52 Uhr
ich bleibe bei meiner Antwort.
Auch wenn sie Dir auf dem ersten Moment nicht in Deine Überlegungen passt.
Denke noch einmal darüber nach.
Zahlt der AG freiwillig eine hohe Zulage (er könnte auch dem Pförtner 1000,- extra zahlen), hat er bei späteren Diskussionen einen schlechteren Stand - Ihr hingegen bessere Argumente.
Wenn Ihr sagt: "Gebt es nicht der Kollegin, sondern teilt das Geld auf", sagt der AG "dafür stelle ich das Geld nicht zur Verfügung". Weg ist es.
Und die Kollegin ist sauer und macht den BR im Betrieb madig "Die gönnen mir nichts". Und wenn es ganz schlimm kommt, sagt der AG das dann auch noch in aller Öffentlichkeit.
24.01.2015 um 16:44 Uhr
@gironimo Danke für deine letzte Antwort. Diese klingt plausibel. Sollen wir deiner Meinung nach für die Leitung zustimmen und gleichzeitig einen Betrag X für die anderen MA fordern?
Fliege
24.01.2015 um 17:21 Uhr
Ihr sollt GAR NICHTS fordern. Das müssen die AN schon selber machen. Damit hat ein BR nichts zu tun!
Verwandte Themen
Änderungsvertrag wegen Lohnerhöhung
ÄlterKann man dies unterschreiben für eine Lohnerhöhung Zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer wird in Ergänzung zum Arbeitsvertrag einvernehmlich mit Wirkung zum 01.09.2023 folgende Zusatzverein
Funktionszulage Zulage für BR einfach wegfallen lassen? Lohnkürzung?
ÄlterHallo, unser BR Gremium hat seit mehreren Jahren eine Funktionszulage für die Betriebsratstätigkeit bekommen, die hat sich auch prozentual mit den Tariferhöhungen angepasst. Bei der vorletzen Abrec
Zulage laut TV in Persönliche Zulage integrieren?
ÄlterHallo zusammen, folgende Fachfrage: Laut Tarifvertrag erhalten bei uns AN die vor dem 27.04.2005 eingestellt wurden eine Zulage in Höhe von 38 Cent, wenn sie ein Großgerät fahren. Unser AG hält es bis
Zulagenkürzung bei selbiger Vorraussetzung erlaubt?
ÄlterHallo Ich bin Betriebratsmitglied und habe folgende Frage: Eine Mitarbeiterin hat bei Eröffnung unseres Hauses eine Zulage mit dem Geschäftsführer ausgehandelt, welche ihr Einbußen des Gehaltes be
ERA-Zulage auch Bestandteil der Alterssicherung ?
ÄlterHallo, nach der ERA Einführung war ich Überschreiter und der Verdienstausgleich wurde über ERA-Ausgleich Überschreiter und 2. ERA-Zulage (tarifdyn.) ausgeglichen. Mittlerweile ist der 1. ERA-Aus