Tatigkeitsliste selbst erstellen und bewerten?
Hallo. Eine MAin hat sich bei mir beklagt, dass ihre Vorgesetzte ihr unterstellt, sie sei nicht belastbar, in manchen bestimmten Situationen, nämlich dann, wenn sie von Kollegen angeschnauzr wird, weil Material nicht schnell genug bestellt wurde. Dass Kollegen die MA im Einkauf anschnauzen gehöre eben dazu. Das müsse sie dulden und einen Weg finden, besser damit umzugehen... Am nächsten Tag berichtete mir die MA, dass sie von der Vorgesetzten ihrer Vorgesetzten aufgefordert wurde, eine Liste ihrer Tätigkeiten zu machen und selbst zu bewerten, welche der Tätigkeiten sie gut oder weniger gut kann. Hintergrund: die Kollegin wurde im August in die Abteilung Einkauf versetzt, da die dortige lalangjährige MA in den Mutterschutz ging. Ein Kollege war gerade in Reha. Eine Einarbeitung erfolgte kaum. Einige Wochen später erkrankte die Vorgesetzte an Burnout und fehlte 6 Wochen. Die MA baute in dieser Zeit immens Überstunden auf - das Konto geht bis 100 Plusstunden. Die Situation stellte sich für die MA also von Anfang an recht ungünstig dar... Muss die MA der Anweisung Folge leisten und eine Liste ihrer Tätigkeiten erstellen und bewerten? Ich denke, nein, aber weiß nicht wirklich warum...
Community-Antworten (3)
23.01.2015 um 07:43 Uhr
Hammer, aber das hört man oft das Kolleginnen oder Kollegen schon so (fast) gemobbt werden. Listen der Tätigkeiten ja, aber noch selbst bewerten! Hammer. Die Vorgesetzte oder die Kollegen suchen aus, was der Kollegin das Genick bricht... Das mit der Bewertung ist ja schon fast eine Freigabe zum Abschuss!!!
Habt ihr schon mal an eine Überlastungsanzeige gedacht???
23.01.2015 um 10:42 Uhr
Wer hat der Mehrarbeit zugestimmt ....
Immerhin, die Kollegin hat sich an den BR gewandt. Im Grunde habt Ihr ein Bündel von Möglichkeiten. Da müsst Ihr an Hand der Situation selbst abwägen, welchen Weg Ihr geht.
Wenn es um Wissensmangel geht, würde ich als BR sofort vom AG verlangen, dass betriebliche Fortbildungsmaßnahmen definiert werden.
Wenn es um Leistungsbewertung geht, kommt sofort der § 94 BetrVG ins Spiel.
Wenn es um ungenehmigte Überstunden geht der §§ 87 und 23.3 BetrVG
Und wenn es eine offizielle Beschwerde der Kollegin ist, habt Ihr aus dem § 85 BetrVG ein breites Spektrum über alles mit dem AG zu reden, was sonst noch zu reden ist.......
Grundsätzlich sehe ich da auch den Trend, dass man jemanden los werden möchte.
23.01.2015 um 14:46 Uhr
Wir sehen das auch so. Die Überstunden wurden im Rahmen der BV Arbeitszeit beantragt und von uns genehmigt. Xie Leitungsposition der Abteilungsleiterin fällt der Umstrukturierung, die gerade bei uns läuft, zum Opfer. Da sie ja wegen Burnout krank war, gehen wir davon aus, dass sie die SB-Stelle der MA, die sich beklagt, haben will. Wir haben der Kollegin veraten, keine Liste zu machen. Wir werden den AG im achsten Monats Gespräch ansprechen. Mal sehen, was der dazu beitragen kann. ...
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