Mmmh…irgendwie scheint mir jetzt abzugehen, was man hier falsch verstehen könnte.
Ich habe mir jetzt alles nochmals genau durchgelesen und komme dennoch zu keinem anderen Schluss als dem, dass hier bisher Geäußertes einwenig daneben zu sein scheint, oder zumindest von falschen Voraussetzungen ausgegangen wird.
Die hier überwiegend gemachten Angaben wären dann korrekt, wenn dieses Inhouseseminar, was ja wohl ursprünglich als ein solches angedacht war, direkt zwischen dem Anbieter und Arbeitgeber vereinbart worden wäre.
@Kölner scheint es ja so zu verstehen. Zumindest deuten seine Antworten in diese Richtung.
Wie dem zweiten Absatz zu entnehmen ist, war dem aber eher nicht so. Andernfalls dem AG ja von Anfang an hätte bekannt sein müssen, dass dieses für alle BRM gelten solle und er an dieser Entscheidung beteiligter war.
In Antwort 14 gibst Du ja an, dass dieses dem AG ca. 2 Monate vorher bekannt gegeben wurde. Er somit hier auch nicht bereits im Vorfeld beteiligter war, und somit nur auf einen rechtlich korrekten Ablauf abgestellt werden kann. Welcher eigentlich eindeutig ist.
Der Umstand, dass ein AG sich nicht dazu äußert, berechtigt jetzt aber nicht zu der Annahme, dass hiermit jetzt eine uneingeschränkte Zustimmung zu den Teilnehmern und zur Kostenübernahme vorliegt.
Was für eine Seminarteilnahme einzelner hinsichtlich einer Zustimmung durch Schweigen, eine entsprechende Formulierung im Beschluss und Infoschreiben an den AG vorausgesetzt, noch zutreffen mag, sieht bei der Teilnahme eines gesamten Gremiums, dann aber ganz anders aus.
Hier hätte es nicht nur eines Beschlusses, sondern auch einer besonderen Vereinbarung mit dem AG bedurft. Hätte diese vorgelegen, wäre er auch der Ansprechpartner des Anbieters hinsichtlich der Rechnungsstellung gewesen.
Da dem aber nicht so war, ist hier der alleinige Ansprechpartner der BR und auch nur dieser kann die Kostenübernahme gegenüber dem AG geltend machen und einfordern. In der Regel erfolgt dieses ja bereits durch eine Kostenübernahmeerklärung seitens des AG vor beginn eines Seminars und nicht nachträglich.
Dass ein Anbieter es den Teilnehmern hier vermeintlich leicht macht und direkt alles mit dem AG abrechnet, ändert am normalen Ablauf rein nichts, sondern gaukelt hier nur ein einfacheres Verfahren vor. Was dann auch regelmäßig in die Hose geht, wenn es zu Problemen mit dem AG kommt.
Da hier seitens des AG ja keine Kostenübernahmeerklärung vorliegt, ist es nachvollziehbar, dass er sich hier verweigert. Es ist auch legitim, vom Anbieter einen entsprechenden Beweis zu fordern.
Dass der BR hiervon offiziell nichts weiß, ist aber Unsinn. Selbst wenn eine Mitteilung direkt an einen Teilnehmer gegangen ist, so hat er die nicht privat, sondern in seiner Funktion als an einem seminarteilnehmenden BRM erhalten. Was auch nicht so ungewöhnlich ist, wenn man sichergehen möchte, dass dieses einen BR auch erreicht.
Und wenn es ein Seminar nach 37.7 gewesen wäre, wäre es auch der einzig Richtige weg.
Nach 37.6 ist zwar der BR als Gremium der Empfänger, hier reicht es aber auch aus, wenn es ein BRM erreicht hat. Dieses tritt dann eben als Bote auf. Was lediglich dazu führt, dass dann kein genauer Zugangszeitpunkt vorliegt, sondern dieser erst dann gegeben ist, wenn es das Gremium erreicht. Was aber auch nicht unendlich hinausgezögert werden kann.
Und natürlich hat ein BR jetzt Versäumtes nachzuholen und ein Beschlussverfahren zur Feststellung der Kostentragung einzuleiten und nicht einfach abzuwarten, was dann irgendwann geschieht. Und auch das, ohne Schuldhaftes verzögern. Andernfalls hier durchaus eine Haftungsfrage der einzelnen Teilnehmer gegenüber dem Anbieter entstehen könnte.