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Fahrtkosten und Übernahme nach der Ausbildung

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FragendeMik
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, ich bin neues Betriebsratsmitglied und habe da mal zwei Fragen. Da ich noch Auszubildende bin, lerne ich alle Abteilungen und Bereiche in unserem Betrieb kennen. Ich werde Anfang Februar in einem anderen Haus eingesetzt - ca. 10 Minuten Fahrtweg. Bekomme ich die Fahrtkosten, wenn ich zu einer Betriebsratssitzung fahren muss, bezahlt? Auch wenn der Weg jetzt nicht weit ist, würde mich das schon interessieren.

Bei uns werden die Auszubildenden meisten nur ein Jahr, wenn sie Glück haben auch ein zweites Jahr übernommen. Danach können sie gehen. Da ich jetzt im Betriebsrat bin, müssen die mich unbefristet Übernehmen? Habe ich eine Chance in dem Betrieb zu bleiben?

Liebe Grüße

1.04406

Community-Antworten (6)

K
Kölner

22.01.2015 um 16:21 Uhr

Unter Umständen ist die Fahrzeit AZ und die Kosten der Fahrt auch.

Ich bin mir nicht sicher, ob Du Dir einen Gefallen getan hast mit der Mitgliedschaft im BR in AzuBi-Zeit. Der AG muss - so wie Du das schilderst mach er es bei niemanden im Betrieb - niemanden übernehmen und kann allen AzuBis weiterhin Zeitverträge anbieten.

G
gironimo

22.01.2015 um 16:53 Uhr

Die Fahrtkosten würde ich schon als Kosten des BR ansehen (§ 40 BetrVG).

Mit der zweiten Frage würde ich mich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden (oder die Gewerkschaft, sofern Du Mitglieds bist)

F
FragendeMik

22.01.2015 um 17:23 Uhr

Ja, das mit den Fahrtkosten werde ich noch Regeln. Habe das jetzt auch im § 40 gefunden.

Im § 78a steht drin, dass der Betrieb mir 3 Monate vor Beendigung der Ausbildung sagen muss, ob ich übernommen werde oder nicht. Ansonsten kann ich innerhalb den 3 Monaten denen schriftlich mitteilen, dass ich auf unbegrenzte Zeit übernommen werden will.

Habe ich das richtig verstanden?

P
Pjöööng

22.01.2015 um 17:53 Uhr

Hast Du!

H
Hartmut

22.01.2015 um 19:35 Uhr

FragendeMik, sag bitte, warum bist du im BR und nicht in der JAV? (Nur neugierig. :)

F
FragendeMik

23.01.2015 um 11:14 Uhr

Wir können keine JAV gründen. Die Bestimmungen, die sagen, wann man eine JAV gründen kann, sind in unserem Betrieb nicht gegeben.

Deswegen habe ich mich aufstellen lassen. Außerdem möchte ich gerne selber was bewirken und es ist auch sehr interessant. Es hilft mir auch ein wenig in der Berufsschule, wo wir dieses Thema auch durchnehmen. Werde dieses Jahr auslernen. ;)

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