Einsichtnahme in BR Niederschriften
Hallo;
hat ein Schwerbehinderten Vertreter das Recht eine Einsicht in die Niederschrift des BR zu verlangen ? Weil er zum Beispiel an dem Tag der Sitzung nicht teilgenommen hat. In unserem Fall wurde die Niederschrift der vorherigen Sitzung geändert. Kann ein Schwerbehinderten Vertreter jetzt verlangen das Ihm diese Änderung gegeben wird ?
Gemäß § 34 Abs. 3; nur die BR Mitglieder oder ggf. Ersatzmitglieder.
Danke für Eure Antworten
Community-Antworten (5)
15.11.2022 um 10:56 Uhr
Nur BR-Mitglieder haben Anspruch auf Aushändigung einer Abschrift oder Fotokopie der Sitzungsniederschrift, wenn sie diese für ihre Tätigkeit benötigen. Die übrigen Sitzungsteilnehmer, wie JAV, Schwerbehindertenvertretung oder Sachverständige, haben keinen Anspruch auf Aushändigung einer Abschrift oder Fotokopie der Sitzungsniederschrift. Die Aushändigung ist jedoch zulässig und grundsätzlich zweckmäßig (so Däubler in der Kommentierung zum § 34 BetrVG), es sei denn, in der Niederschrift sind Aussagen des AG zu Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen enthalten. Quelle KomSen
15.11.2022 um 10:57 Uhr
Wie Du schon richtig gesagt hast, steht in dem § nichts von SBV. Also verlangen kann man viel, aber deshalb hat man noch lange keinen Anspruch.
Aber wieso ändert man Niederschriften?
15.11.2022 um 11:05 Uhr
Hallo Celestro,
der Grund der Änderung war, das es eine verbale Auseinandersetzung gab, die aber nicht vollständig im Protokoll festgehalten wurde. Bei dieser Auseinandersetzung war der Schwergehinderten Vertreter involviert. Bei der folgenden Sitzung gab es einen Antrag die fehlenden Aussagen aufzunehmen. Der Antrag wurde vom BR unterstützt. Daher jetzt der Bedarf der Einsichtnahme.
Danke für Deine Nachfrage.
15.11.2022 um 11:22 Uhr
Wobei man eine Niederschrift nachträglich nicht ändern darf. Man darf lediglich eine Ergänzung separat hinzu fügen.
15.11.2022 um 12:34 Uhr
wobei es mich wundern würde, das ein BR-Gremium einem SBV es verweigert z.B. in der nächsten Sitzung die Änderung kurz zu erläutern. Einfach mal fragen oder einem BRM (welches einem freundlich gesinnt ist) mit der Nachfrage beauftragen, dann sitzt man ja in der nächsten BR-Sitzung dabei wenn es erläutert wird.
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