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Dieser Beitrag ist vor 11 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Niederschrift / Protokoll Betriebsausschuss

M
Maeusje
Jan 2018 bearbeitet

Wir mussten einen Betriebsausschuss gründen. Wie ist das mit der Handhabung der Niederschriften ? Ist es ausreichend wenn die Niederschriften wie gehabt vom Vorsitzenden und Schriftführer unterzeichnet werden ? Andererseits kam die Frage auf, dass die Niederschriften von sämtlichen Mitliedern des Betriebsausschusses unterzeichnet werden müssten. Was ist korrekt ?

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Community-Antworten (3)

S
Samina

26.06.2014 um 07:39 Uhr

Hallo also bei uns ist das so, der im Betriebsausschuss gewählte Vorsitzende und Protokolland unterschreiben das/die Protokoll/ Niederschrift.

H
Hoppel

26.06.2014 um 08:33 Uhr

@ Maeusje

"Ist es ausreichend wenn die Niederschriften wie gehabt vom Vorsitzenden und Schriftführer unterzeichnet werden ?"

Ja. Für den BA gilt gleiche Regelung wir für Sitzungsniederschriften des BR.

G
gironimo

26.06.2014 um 11:46 Uhr

Dazu der Blick ins BetrVG, hier § 34:

"(...) Die Niederschrift ist von dem Vorsitzenden und einem weiteren Mitglied zu unterzeichnen.(...)"

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