Erstellt am 21.01.2015 um 23:18 Uhr von Pickel
Sofern nicht Gewerkschaftsmitglied ist das Vorhandensein eines TV erstmal unerheblich. Der AG war ziemlich dämlich, öffnet er mit der Aussage doch das Feld "Behinderung von BR-Arbeit" sperrangelweit. Andererseits wird dadurch noch keine Umgruppierung erzielt, hier müsste das BRM individualrechtlich mit Hinweis auf die Benachteiligung aufgrund der BR-Tätigkeit vorgehen.
Erstellt am 22.01.2015 um 08:21 Uhr von gironimo
Der Kollege muss schon selbst aktiv werden.
An seiner Stelle würde ich es als ein Signal ansehen, nun doch einmal in die Gewerkschaft einzutreten und die falsche Eingruppierung ggf. einzuklagen.
Wenn die Kritik an den Zuständen in dieser Abteilung geteilt wird: Das Verhalten als BR deshalb ändern - niemals
Vielmehr würde ich dem Chef sagen, er möge die Missstände aus der Welt räumen.
Erstellt am 22.01.2015 um 13:27 Uhr von SimonS
Grundsätzlich gesehen:
Ist der Arbeitgeber im Arbeitgeberverband, wenn ja so ist der Tarifvertrag zwingend einzuhalten. Wenn nein -> Entweder in die Gewerkschaft eintreten oder mal prüfen ob im Arbeitsvertrag ein Bezug zum Tarifvertrag hergestellt ist. Dann wäre der Tarifvertrag auch für nicht Gewerkschaftler bindend.
Speziell gesehen:
Würde ich hier auch sagen, dass hier eine Behinderung von BR-Arbeit vorliegt. Ein BR-Mitglied soll Mundtot gemacht werden!?
Erstellt am 22.01.2015 um 15:21 Uhr von wieso
Ihr habt mich leider missverstanden. ich hatte geschrieben "Bei den Problemen geht es nicht um den BR oder BR Arbeit sondern um den Arbeitsbereich, die Arbeitsabläufe in der Abteilung des BRM"
Der Kollege wird also nicht in seiner Eigenschaft als BRM kritisiert sondern als AN. Die Argumentation, warum keine Höhergruppierung erfolgt, wäre die gleiche, auch wenn der Kollege nicht im BR wäre.
Der Kollege ist sehr genau bei seiner Arbeit und wenn es Probleme gibt werden die auch offen angesprochen, um Abhilfe zu schaffen. Es hat also nichts mit BR zu tun.
Dass MA die nicht in der Gewerkschaft sind keinen Anspruch auf den TV haben stand und steht nicht zur Debatte. AG ist Arbeitgeberverband und hlt sich im Großen und Ganzen an den TV.
Erstellt am 22.01.2015 um 15:24 Uhr von Kölner
Nach Deiner Schilderung ist der BR ja aus der Sache raus.
Erstellt am 22.01.2015 um 15:33 Uhr von wieso
genau dass ist die Frage. Können wir als BR was machen, oder nicht. Ich empfinde es als eine Frechheit eine solche Begründung vor dem Betriebsrat und auch vor dem Betroffenen abzugeben.
Eine Höhergruppierung muss von der Tätigkeit abhängig sein und nicht von Sympathie.