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Umgruppierung nur wenn ...

W
wieso
Jan 2018 bearbeitet

der BR hat die Lohn- u. Gehaltslisten geprüft und bei drei MA (einer davon ist ein BRM) Unstimmigkeiten festgestellt und den AG darauf hingewiesen. Nach Auffassung des BR müssten die drei MA um eine Stufe höher eingruppiert sein.

Der AG hat vor dem versammelten BR erklärt, dass er das BRM gerne Umgruppieren wird, wenn das BRM nicht mehr gegen diverse Anordnungen "rebelliert" und ständig am reklamieren wäre. Er würde schon gar nicht mehr in das Büro des BRM gehen wollen, weil er dort immer nur hören würde was alles schief läuft und wie viele Probleme es gäbe. Wieder freundlicher werden = Umgruppierung.

Bei den Problemen geht es nicht um den BR oder BR Arbeit sondern um den Arbeitsbereich, die Arbeitsabläufe in der Abteilung des BRM.

Die korrekte Eingruppierung muss sich doch nach der Tätigkeit richten und nicht daran, ob der MA evtl. unbequem ist und Mängel aufzeigt und reklamiert.

Dass seine Argumentation nicht korrekt ist haben wir ihm schon gesagt aber was können wir noch tun?

Es gibt einen Tarifvertrag. Das betroffenen BRM ist weder Gewerkschaftsmitglied noch hat es eine Rechtschutzversicherung.

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Community-Antworten (6)

P
Pickel

22.01.2015 um 00:18 Uhr

Sofern nicht Gewerkschaftsmitglied ist das Vorhandensein eines TV erstmal unerheblich. Der AG war ziemlich dämlich, öffnet er mit der Aussage doch das Feld "Behinderung von BR-Arbeit" sperrangelweit. Andererseits wird dadurch noch keine Umgruppierung erzielt, hier müsste das BRM individualrechtlich mit Hinweis auf die Benachteiligung aufgrund der BR-Tätigkeit vorgehen.

G
gironimo

22.01.2015 um 09:21 Uhr

Der Kollege muss schon selbst aktiv werden.

An seiner Stelle würde ich es als ein Signal ansehen, nun doch einmal in die Gewerkschaft einzutreten und die falsche Eingruppierung ggf. einzuklagen.

Wenn die Kritik an den Zuständen in dieser Abteilung geteilt wird: Das Verhalten als BR deshalb ändern - niemals

Vielmehr würde ich dem Chef sagen, er möge die Missstände aus der Welt räumen.

S
SimonS

22.01.2015 um 14:27 Uhr

Grundsätzlich gesehen: Ist der Arbeitgeber im Arbeitgeberverband, wenn ja so ist der Tarifvertrag zwingend einzuhalten. Wenn nein -> Entweder in die Gewerkschaft eintreten oder mal prüfen ob im Arbeitsvertrag ein Bezug zum Tarifvertrag hergestellt ist. Dann wäre der Tarifvertrag auch für nicht Gewerkschaftler bindend.

Speziell gesehen: Würde ich hier auch sagen, dass hier eine Behinderung von BR-Arbeit vorliegt. Ein BR-Mitglied soll Mundtot gemacht werden!?

W
wieso

22.01.2015 um 16:21 Uhr

Ihr habt mich leider missverstanden. ich hatte geschrieben "Bei den Problemen geht es nicht um den BR oder BR Arbeit sondern um den Arbeitsbereich, die Arbeitsabläufe in der Abteilung des BRM"

Der Kollege wird also nicht in seiner Eigenschaft als BRM kritisiert sondern als AN. Die Argumentation, warum keine Höhergruppierung erfolgt, wäre die gleiche, auch wenn der Kollege nicht im BR wäre.

Der Kollege ist sehr genau bei seiner Arbeit und wenn es Probleme gibt werden die auch offen angesprochen, um Abhilfe zu schaffen. Es hat also nichts mit BR zu tun.

Dass MA die nicht in der Gewerkschaft sind keinen Anspruch auf den TV haben stand und steht nicht zur Debatte. AG ist Arbeitgeberverband und hlt sich im Großen und Ganzen an den TV.

K
Kölner

22.01.2015 um 16:24 Uhr

Nach Deiner Schilderung ist der BR ja aus der Sache raus.

W
wieso

22.01.2015 um 16:33 Uhr

genau dass ist die Frage. Können wir als BR was machen, oder nicht. Ich empfinde es als eine Frechheit eine solche Begründung vor dem Betriebsrat und auch vor dem Betroffenen abzugeben.

Eine Höhergruppierung muss von der Tätigkeit abhängig sein und nicht von Sympathie.

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