Erstellt am 21.01.2015 um 20:56 Uhr von Kölner
Wenn im AV oder im TV die Kündigung vereinbart wurde, dann geht auch eine Kündigung eines TzBfG-AV ordentlich.
Erstellt am 22.01.2015 um 09:09 Uhr von Pjöööng
Zitat (Kölner):
"... TzBfG-AV ..."
Dann bitte genau: "... TzBfG-3.-Abschnitt-AV ...".
Die "... TzBfG-2.-Abschnitt-AV ..." sind nämlich immer ordentlich kündbar.
Erstaunlich übrigens dass der Fragesteller den Paragraphen bereits völlig richtig gefunden, aber eben noch nicht gelesen hatte.