Ende eines befristeten Arbeitsverhältnis des JAVler
Hallo zusammen, wir haben bei uns im Betrieb folgendes Problem:
Unser JAVler wurde, bevor er JAVler wurde, mit einem befristeten Arbeitsverhältnis eingestellt, welches nun ausläuft.
Der Arbeitgeber will dieses Arbeitsverhältnis nicht verlängern.
Hat der JAVler jetzt einen Anspruch auf ein weiteres, vielleicht sogar unbefristetes Arbeitsverhältnis?
Community-Antworten (6)
14.01.2006 um 17:01 Uhr
Lieber Patrick, ich bin BA-Studentin und habe auch ein Seminar in Sachen Recht der Auszubildenden gehabt. Und zwar ist es so, dass derjenige, der als JAV eingesetzt ist, also im Betriebsrat mitarbeitet, nicht gekündigt werden kann.
14.01.2006 um 17:05 Uhr
Liebe Nicole, trifft das auch zu, wenn der JAVler gar kein Azubi ist? Es handelt sich einen "normalen" Angestellten mit einem befristeten Arbeitsvertrag?
Kannst Du mir auch zufällig die Gesetzesquelle nennen, die hier zutrifft? Das wäre super lieb von Dir - Danke!
14.01.2006 um 22:41 Uhr
Oh Nicole, seit wann muss ArbeitnehmernInnen mit einem befristeten Arbeitsvertrag ordentlich gekündigt werden??? Das Arbeitsverhältnis ist mit Ablauf der Befristung, wie vertraglich vereinbart, ganz einfach beendet. Sowohl JAV´ler als auch Betriebsräte scheiden in diesem Fall aus dem Betrieb aus.
15.01.2006 um 13:59 Uhr
Also ich kann leider nur wiedergeben,was mein Dozent gesagt hat und der macht das schon seit mehreren Jahren und wird wohl auch Ahnung davon haben. Ich habe in seiner Vorlesung gelernt, dass wenn du Azubi bist, dein Arbeitsvertrag endet aber du noch in JAV bist, musst du übernommen werden, zumindest solange bis JAV ausläuft. Aber wie gesagt, weiß nicht wie es bei "normalen Arbeitnehmern" ist. Ich hoffe das hat dir etwas geholfen. Weiß aber nicht wo das im Gesetz konkret steht.
15.01.2006 um 14:57 Uhr
Hallo Patrick auf den ersten Blick sieht es danach aus das es ein JAV'ler auf Zeit ist. Man könnte es aber versuchen ob in diesem Fall der der § 78 a BetrVG gezogen werden kann! Gruß BMW
15.01.2006 um 18:19 Uhr
Hallo BMW, es handelt sich dennoch um einen AN, welcher zeitbefristet eingestellt worden ist. Diese Frage ist im Forum bereits mehrfach im Hinblick auf Betriebsratsmitglieder gestellt worden. Alle Antworten waren gleich: Mit Ablauf des befristeten Arbeitsverhältnisses scheidet das BR-Mitglied aus dem Betrieb aus. Der §78a bezieht sich einzig und allein auf Auszubildende, welche in z.B. JAV oder BR etc. tätig sind.
An Nicole: Die von Dir gesuchte Regelung findet Du im Betriebsverfassungsgesetz unter §78a / Schutz Auszubildender in besonderen Fällen
Der Anspruch auf Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis muss vom Azubi innerhalb von 3 Monaten vor Ausbildungsende beim AG geltend gemacht werden. Von alleine passiert hier nichts.
Davon, dass ein JAV´ler nach Beendigung seiner Ausbildung bis zum Ende der Wahlperiode beschäftigt werden muss, habe ich weder gehört noch gelesen.
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