Ein Kollege soll 150 km entfernt von seinem Arbeitssitz 3 Tage die Woche für die nächsten 2 Jahre eingesetzt werden und hat dann eine Anreisezeit von 1,5 h (eine Strecke)
Wir haben eine BV, die sagt:
Bei angeordneten Dienstreisen wird die Reisezeit, soweit sie die Dauer der regelmäßigen Ar-
beitszeit überschreitet, nicht vergütet. Bei außergewöhnlicher zeitlicher Mehrbelastung ist vor Dienstantritt mit der Geschäftsführung oder dem zuständigen Abteilungsleiter eine Einzelvereinbarung über die Vergütung zu treffen.

Meine Fragen: Ist das überhaupt eine Dienstreise? Oder eine Entsendung? Hab ich als BR Mitbestimmungsrechte?
Kann der MA nicht mal die Überstunden aufschreiben? Irgendwie fühlt es sich ungerecht an.