Entsendung oder Dienstreise wie wird die Fahrzeit bewertet
Ein Kollege soll 150 km entfernt von seinem Arbeitssitz 3 Tage die Woche für die nächsten 2 Jahre eingesetzt werden und hat dann eine Anreisezeit von 1,5 h (eine Strecke) Wir haben eine BV, die sagt: Bei angeordneten Dienstreisen wird die Reisezeit, soweit sie die Dauer der regelmäßigen Ar- beitszeit überschreitet, nicht vergütet. Bei außergewöhnlicher zeitlicher Mehrbelastung ist vor Dienstantritt mit der Geschäftsführung oder dem zuständigen Abteilungsleiter eine Einzelvereinbarung über die Vergütung zu treffen.
Meine Fragen: Ist das überhaupt eine Dienstreise? Oder eine Entsendung? Hab ich als BR Mitbestimmungsrechte? Kann der MA nicht mal die Überstunden aufschreiben? Irgendwie fühlt es sich ungerecht an.
Community-Antworten (4)
21.01.2015 um 11:05 Uhr
Das ist eine Versetzung, der BR muss doch dazu gehört worden sein und sollte dies bereits im Vorfeld geklärt haben. Um Dienstreisen handelt es sich hier überhaupt nicht, lediglich Fahrten zur Arbeitsstelle. Versucht doch hier mit dem Arbeitgeber eine vernünftige Lösung zu finden.
21.01.2015 um 11:06 Uhr
So oder so - es ist eine Versetzung im Sinne der §§ 95 Abs. 4, 99 BetrVG. Falls der AG nicht auf die Idee kommt, Euch zu beteiligen, sprecht ihn diesbezüglich an. Und einer Versetzung mit Nachteilen? Da würde ich mit dem AG vorher klären, wie diese zu vermeiden sind und entsprechende Vereinbarungen treffen - oder die Zustimmung verweigern.
21.01.2015 um 11:11 Uhr
Auch wenn es nur 3 Tage die Woche sind, und er täglich mit dem Dienst KFZ nach Hause fährt?
21.01.2015 um 11:19 Uhr
ja - die Umstände ändern sich doch erheblich, unter der die Arbeit zu leisten ist (§ 95 Abs 3 BetrVG - sorry habe mich oben vertippt)
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