Wir haben eine BV, die sagt:
Bei angeordneten Dienstreisen wird die Reisezeit, soweit sie die Dauer der regelmäßigen Ar-
beitszeit überschreitet, nicht vergütet. Bei außergewöhnlicher zeitlicher Mehrbelastung ist vor Dienstantritt mit der Geschäftsführung oder dem zuständigen Abteilungsleiter eine Einzelvereinbarung über die Vergütung zu treffen.
Meine Fragen: Ist das überhaupt eine Dienstreise? Oder eine Entsendung? Hab ich als BR Mitbestimmungsrechte?
Kann der MA nicht mal die Überstunden aufschreiben? Irgendwie fühlt es sich ungerecht an.
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