Erstellt am 27.11.2008 um 13:57 Uhr von frager1
§ 29 BetrVG regelt was wie auf die TO kommt.
Also BRV setzt es selbst auf die TO oder BRV setzt es auf Antrag 1/4 der Mitglieder des BR auf die TO.
Weiter, fehlerhafte Beschlüsse können auch noch in der nächste Sitzung geheilt werden.
Wer hat hier Schaden genommen???
Könnte es sein, dass Du dich hier ärgerst weil du nicht zu Seminar entsandt wurdest oder warum diese Nachfrage?
Erstellt am 27.11.2008 um 14:06 Uhr von BR Kevin
@hallo frager1
diese Nachfrage geht es um ein Verfahren, der man richtig arbeiten soll. Ich nehme mein Amt als BR-Arbeit sehr ernst, deswegen will ich richtig nach Betriebsverfassungsgesetz arbeiten. Nicht anders!!
ich danke dir für den schnellen Antwort
BR Kevin
Erstellt am 27.11.2008 um 14:13 Uhr von Galaxy
@BR Kevin
ich denke, wir alle, die hier im Forum antworten nehmen unser Amt als BRM ernst und darum musst du nicht gleich so pikiert sein, wenn nachgefragt wird, wieso du etwas in dieser Form fragst.
Denn wenn du dein Amt ernst nimmst, dann müsstest du die Antwort auf deine Frage im BetrVG selber gefunden haben, denn da steht es geschrieben, und das BetrVG solltest du ja haben, oder? ;-))
Erstellt am 27.11.2008 um 14:21 Uhr von BR Kevin
@frager1
Du weiß ja auch! unser BR-Arbeit ist sehr kompliziert und umfangreich, dewegen bin ich sehr froh dass wir solche Forum haben. Ich weiß echt nicht so viel wie Du denkst ;-)
Kannst Du mir sagen wie wir dieser fehlhafte Beschluss in der nächste Sitzung heilen.
BR Kevin
Erstellt am 27.11.2008 um 14:31 Uhr von Galaxy
@BR Kevin
wie schon Frager1 schreibt:
§ 29 BetrVG regelt was wie auf die TO kommt.
Also BRV setzt es selbst auf die TO oder BRV setzt es auf Antrag 1/4 der Mitglieder des BR auf die TO.
Genauso machst du es und dann wird erneut beschlossen und diesmal ist es gültig, damit ist der ungültige Beschluss "geheilt", ok?
Erstellt am 27.11.2008 um 18:24 Uhr von frager1
@13:37 Uhr von BR kevin
kann hier nur Galaxy voll zustimmen. Also wenn man es ernst nimmt, was gut ist und so sein soll, muss man sich auch die Zeit nehmen einmal in Gesetz zu schauen. Vielleicht auch mal anstand in die Sportzeitung.
@14:21 von BR Kevin
schaue einmal hier: Beschlussfassung des BR in Theorie und Praxis
>>http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/expertenrubrik/betriebsrat/beschlussfassung_des_br_in_theorie_und_praxis.php
Erstellt am 28.11.2008 um 09:06 Uhr von Br Kevin
@ frager1 und Galaxy
Herzlichen Dank eure Empfehlung ;-))
Mit eurer Unterstützungen werde unser BR-Gremium verstärkt.
BR Kein