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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

GBR Entsendung

E
Erwinchen
Jan 2018 bearbeitet

Hallo allwissende,

benötige mal eure Hilfe. Im Mai wurden bei uns 2 BR Mitglieder zum GBR entsand. Weiterhin wurden je 3 BR Mitglieder für jeden entsendeten als Ersatzmitglieder gewählt. Nun sind die entsandten aber zurück getreten und auf einmal will der BR die Entsendung ganz neu regeln, also nicht die in Nachfolge gewählten Ersatzmitglieder schicken.

Meine Frage nun hierzu: Wird nicht die Entsendung in den GBR für eine Amtszeit geregelt und heißt das nicht, wenn die Ersatzmitglieder in der Reihenfolge gewählt wurden jetzt als Nachrücker diese Entsendung wahr nehmen müssen, sollten??

Unter welchen Umständen kann man denn die vorherigen BR Beschlüsse kippen und ganz neu entsenden, obwohl Ersatzmitglieder noch zum GBR gewählt wurden?

Kann da bitte jemand helfen??

Gruß an alle

1.49701

Community-Antworten (1)

W
wahlvst

07.01.2011 um 21:47 Uhr

Erwinchen

§ 47 DKK Rn 33 Die Entsendung in den BR erfolgt i. d. R. für die Dauer der Amtszeit des entsendenden BR (Fitting, Rn. 36; Richardi-Annuß, Rn. 36).

aber auch:

Rn 36 Der BR kann einen von ihm in den GBR entsandten Vertreter jederzeit wieder abberufen, ohne dass hierfür besondere Voraussetzungen vorliegen müssen oder es eines Anlasses bedarf (Fitting, Rn. 38; GL, Rn. 16; HSWG, Rn. 55). Es darf allerdings niemand wegen seiner Abstammung, Religion, Nationalität, Herkunft, politischen oder gewerkschaftlichen Betätigung oder Einstellung oder wegen seines Geschlechts diskriminiert werden.

und Rn 37 Für die Abberufung von Mitgliedern aus dem GBR gelten dieselben Grundsätze wie für ihre Entsendung. Sie erfolgt durch einfachen Mehrheitsbeschluss des BR. Die Abberufung bedarf zu ihrer Wirksamkeit des Zugangs an den Abberufenen. Hat er nicht an der Sitzung teilgenommen, ist dies Aufgabe des BR-Vorsitzenden (GK-Kreutz, Rn. 45).

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