Erstellt am 21.01.2015 um 09:48 Uhr von Dezibel
Dürfen? Das kommt ja nun auf die Krankheit und den Gesesungsweg an. Würde ich den Arzt entscheiden lassen.
Machen? Tät' ich es nicht, hat ja doch so ein Geschmäckle ...
Erstellt am 21.01.2015 um 11:05 Uhr von lurchi
Bei dem Betriebsratsamt handelt es sich um ein Ehrenamt. Wenn es möglich ist während einer Krankmeldung für die BR-Arbeit zur Verfügung zu stehen z.B. an BR-Sitzung teilzunehmen (nach vorheriger Ansage, da sonst Verhinderungsgrund). Warum sollte es also nicht möglich sein eine Fortbildung zu besuchen?
Und ein "Geschmäckle" kann ich auch nicht erkennen, da der MA ansonsten während seiner Tätigkeit fehlen würde. Ich würde dies als AG positiv bewerten......Natürlich wenn die Fortbildung der Genesung nicht entgegensteht. Aber das sind vermutlich subjektive Entscheidungen und hierzu gibt es sicherlich diverse Sichtweisen.
Erstellt am 21.01.2015 um 13:29 Uhr von Bürokrat
Grundsätzlich ist ein arbeitsunfähig geschriebener AN verpflichtet, sich genesungsgerecht zu verhalten. Geht der BR im Betrieb für gewöhnlich einer schweren körperlichen Tätigkeit nach, kann er für diese anstrengende Arbeit zu krank, für ein vergleichsweise wenig anstrengendes Seminar aber durchaus gesund genug sein. Als Verwaltungsangestellter würde ICH im Krankenstand an dem Seminar eher nicht teilnehmen.