Erstellt am 20.01.2015 um 11:55 Uhr von Dezibel
Erstellt am 20.01.2015 um 12:45 Uhr von moreno
,,Ja so ist es'' Nein seh ich nicht so! Bei personellen Einzelmaßnahmen besteht ein Stimmrecht der JAV nur wenn diese Maßnahme kollektiven Charakter hat. Z.B. Einstellung eines neuen Lehrlingsausbilder. Über die Einstellung des 22jährigen der seine Ausbildung beendet hat beschließt der Betriebsrat allein.
Erstellt am 20.01.2015 um 13:14 Uhr von wischwasch
Wo steht das?
Es dürfte zudem im Interesse auslernender Kollegen sein, im Betrieb beschäftigt zu werden (zum Zeitpunkt der Anhörung ist er ja noch Azubi).
Erstellt am 20.01.2015 um 13:15 Uhr von Dezibel
Ok, hätte ich nun falsch gemacht. Man lernt nie aus.
Aber in diesem konkreten Fall hätte es am Ergebnis sicher nichts geändert. ;))
Erstellt am 20.01.2015 um 20:08 Uhr von Moreno
@wischwasch wo das steht?.......im BetrVG :-)