Erstellt am 19.01.2015 um 13:07 Uhr von Dezibel
Was interessiert das die Belegschaft? Da braucht ihr keine Unterschriftenliste! Neuwahl des Vorsitzenden auf die Tagesordnung und ihr macht das intern.
Erstellt am 19.01.2015 um 13:09 Uhr von Kölner
Es ist ein Unding, die Belegschaft zu instrumentalisieren...
Erstellt am 19.01.2015 um 13:22 Uhr von Pjöööng
Erstellt am 19.01.2015 um 13:43 Uhr von eddymeier
Das ist schon heftig. Laut Erläuterung zum BetrVG §23 (1) ist das aber nur das das ArbG möglich. Und diese Klage kann der BR oder ein Viertel der wahlberechtigten AN stellen.
Da sollten aber schon mal gute Gründe vorliegen!!!
Erstellt am 19.01.2015 um 14:48 Uhr von Dezibel
@eddymeier: Woher hast Du die Weisheit?
Abwählen, neuwählen und fertig ist die Kiste.
Erstellt am 19.01.2015 um 15:03 Uhr von Maledeto
@dezibel ich denke eddymeier hat sich durch den wirschen Ursprungs Post verwirren lassen. Amtsenthebungs Verfahren ist halt nicht das selbe wie Abwahl des Vorsitzenden. Da hat ja die Belegschaft mal gar nichts mit zu tun. Der Fragesteller sollte schon mal kunttuen was er jetzt bitte genau meint.
Erstellt am 19.01.2015 um 15:25 Uhr von gironimo
Der BR sollte schon selbst zu seinen Handlungen stehen. Durch die Wahl ist er legetimiert alle Aktivitäten, dass das Gesetz zuläßt ohne Rückabsicherung durch die Belegschaft durchzuführen. Bei der nächsten Wahl werdet Ihr dann erfahren, ob die Wähler das so o.k. fanden.