Wir sind ein 9er Gremium. Mehr als die Hälfte der ordentl. Mitglieder unseres BR möchte den Vorsitzenden abwählen und haben das schriftl. als Tagesordnungspunkt zum Vorsitzenden formuliert. Der Vorsitzende hat die Tagesordnung um diesen Punkt ergänzt. Wenn wir aus der Mitte herraus den Vorsitzenden abwählen, anschließend den neuen Vorsitzenden und dessen Stellvertreter wählen, darf oder muss der abzuwählende Vorsitzende bei seiner eigenen Abwahl als wahrscheinlich unmittelbar Betroffener anwesend sein? Braucht es zur Abwahl eine Begründung von unseren Gremium vor dem Gericht?