Erstellt am 18.01.2015 um 13:54 Uhr von gironimo
Wenn das Protokoll von einem Gespräch Arbeitgeber / Arbeitnehmer stammt, sollte der Arbeitnehmer sich an den Arbeitgeber wenden und das Protokoll verlangen.
Der BR hat doch dieses Protokoll gar nicht (?). Wenn Ihr es dennoch habt, gebt den AN eine Kopie.
Es dürfte selbstverständlich sein, das alle beteiligten Gesprächsteilnehmer die Inhalte von Protokollen kennen.
Erstellt am 18.01.2015 um 14:15 Uhr von Klausi
Wir als BR waren als neutrale Beobachter mit bei dem Gespräch. Es ging um Unstimmigkeiten zweier Mitarbeiter. Dies sollte mit der GF geklärt werden. Wir als BR haben hier ein Protokoll erstellt, welches ein MA nun angefordert hat. ´Hat er das Recht dieses einzusehen?
Erstellt am 18.01.2015 um 14:58 Uhr von Hoppel
"Wir als BR waren als neutrale Beobachter mit bei dem Gespräch. "
Das macht mir ein bisschen Angst ... wieviele BRM waren denn tatsächlich anwesend?
Unabhängig davon ist ein Gesprächsprotokoll sicherlich nicht mit individuellen Notizen eines BRM zu vergleichen. In letztem Fall bestünde übrigens kein Anspruch auf Einsichtnahme/Überlassung.
Aber bei einem Protokoll, dass vermutlich dem gesamten Gremium zur Einsichtnahme zur Verfügung steht, wäre es ein absolutes Unding, dem Kollegen keine Kopie zur Verfügung zu stellen. Und wenn dieses Protokoll auch noch abgespeichert ist, greift spätestens dann das Recht auf informationelle Selbstbestimmung!
Warum ziert Euch überhaupt?
Erstellt am 18.01.2015 um 15:45 Uhr von Klausi
wir waren mit drei Mitgliedern anwesend, jedoch sind alle Mitglieder informiert über dieses Thema. Gibt es hierzu evtl. Rechtsgrundlagen auf Aushändigung ?
wir zieren uns da ein Kollege vom BR ist und ein anderer Kollege einen Disput miteinander haben.
Vielen Dank für Eure Antworten
Erstellt am 18.01.2015 um 16:24 Uhr von Hoppel
Sorry, aber ein solcher Massenauflauf eines BR ist bei Euch hoffentlich nicht die Regel und steht auch nicht im Einklang mit dem § 84 BetrVG ...
Aber welcher Kollege will denn jetzt das Gesprächsprotokoll haben? Das BRM?? Oder der weitere beteiligte Kollege?
Haben beide Kollegen an dem Gespräch teilgenommen? Haben sowohl das BRM als auch das Nicht-BRM überhaupt um betriebsrätliche Begleitung gebeten?
Wurde informiert/abgesprochen, dass seitens des BR ein Gesprächsprotokoll erstellt wird? Dann hat sowieso JEDE teilnehmende Partei Anspruch auf eine Kopie der Niederschrift.
Und wurde das Gesprächsprotokoll abgespeichert oder nicht?
Übrigens ... wenn man nicht gewillt ist die Hosen runter zu lassen, sollte man doch in Zukunft auf solche Gesprächsprotokolle verzichten!
Bei Deinen derzeitigen Informationen kommt zumindest bei mir nur die Botschaft an, dass eine Krähe der anderen kein Auge aushacken will. Das wäre eines BR unwürdig!
Erstellt am 18.01.2015 um 16:35 Uhr von Klausi
Das nicht BR Mitglied möchte das Protokoll er hatte angefragt? ja Beide waren bei dem Gespräch plus noch drei weitere BR Mitglieder die GF und der Abteilungsleiter. Wir haben einfach mitgeschrieben was natürlich allein Seiten aufgefallen ist. Wir haben es bei uns im BR Büro.
Erstellt am 18.01.2015 um 19:47 Uhr von Hoppel
Das betroffene BRM wird ja vermutlich keinerlei Mühe haben, dieses Gesprächsprotokoll einsehen zu können ...
Damit verabschiede ich mich aus diesem Thread!
Erstellt am 19.01.2015 um 08:28 Uhr von wischwasch
Dann schreibt das Protokoll doch noch einmal ins Reine und verteilt es an alle Gesprächsteilnehmer.
Erstellt am 19.01.2015 um 10:15 Uhr von Pjöööng
Zu welchem Zwecke wurde denn dieses Protokoll gefertigt?