Erstellt am 18.01.2015 um 14:01 Uhr von gironimo
davon gehe ich mal nicht aus.
Erstellt am 18.01.2015 um 14:43 Uhr von Kölner
Erstellt am 18.01.2015 um 15:30 Uhr von Hoppel
@ caroline
Der "Fahrplan" für die stufenweise Wiedereingliederung wird von dem behandelnden Arzt aufgestellt. Dabei wird selbstverständlich auch der Arbeitsweg berücksichtigt!
Es macht ja nunmal einen Unterschied, ob der einfache Arbeitsweg z.B. 1 1/5 Stunden oder nur 15 Minuten beträgt.
Ist übrigens im Merkblatt des AMD (Arbeitsmedizinischer Dienst) nachzulesen:
http://www.schwbv.de/pdf/merkblatt-hamburger-modell.pdf
Und auch hier: http://www.haufe.de/personal/personal-office-premium/sommer-sgbv-74-stufenweise-wiedereingliederung-22-verfahrensweise_idesk_PI10413_HI1276802.html