Erstellt am 17.01.2015 um 08:18 Uhr von gironimo
Jeder meldet sich selbst bei seinem Vorgesetzten ab (und geht dann, ohne das Gemurre anzuhören) und meldet sich nach der Sitzung wieder an.
Erstellt am 17.01.2015 um 10:23 Uhr von Hasenfuss
Ich schlage das Wort : "Kommunikation" vor. Bei uns teilt der BR-Vorsitzende die Termine dem Arbeitgeber mit und er bittet, zu diesem Tag / Zeit mit Namen die Kollegen freizustellen. Und das klappt seit 4 Jahren ohne Probleme. Sprecht mit dem Arbeitgeber, wie er es haben möchte.
Erstellt am 17.01.2015 um 10:38 Uhr von rolfo
Normale Sitzungen werden dem Arbeitgeber und zuständigen Abteilungsleitern vom BRV ca 1 Woche vorher mitgeteilt mit der Bitte um entsprechende Disposition. So machen wir das, und es funktioniert bestens.
Erstellt am 17.01.2015 um 10:43 Uhr von Hoppel
@ Brotherhood
Es sollte für einen BRV selbstverständlich sein, dass dem AG Sitzungstermine rechtzeitig bekannt gegeben werden.
Auch sollte es selbstverständlich sein, dass regelmäßige Sitzungen langfristig geplant werden.
Damit sollte/muss es aber auch gut sein!
So halte ich persönlich überhaupt NICHTS davon, dass ein BRV die Freistellung der BRM regelt. Das mag im Einzelfall funktionieren, aber ich bin überzeugt davon, dass es dadurch mehrheitlich zu Unstimmigkeiten kommt.
JEDES BRM führt sein Ehrenamt EIGENVERANTWORTLICH!
Erstellt am 17.01.2015 um 17:50 Uhr von Hartmut
Es heißt, dass das BRM sich in 'betriebsüblicher' Weise zur Sitzung abmeldet. Was ist betriebsüblich bei Euch? Kurzer Zuruf an den Chef? An die Sekretärin der Abteilung? An den Arbeitskollegen gegenüber? Man kann sich auch absichern, und genau das ist das, was ich den Kollegen empfehle: 'Frage deinen Chef, oder den Abteilungsleiter, wie du dich abmelden sollst. Am besten per E-Mail, dann hast du die Antwort schriftlich.'
Erstellt am 17.01.2015 um 19:37 Uhr von Boogel
Je nachdem wie "nett" euer BR-Gremium ist.
Wir (komplett neues Gremium) haben jetzt unser erstes Jahr hinter uns.
Am Anfang waren wir noch sehr milde und zurück haltend. Dabei haben wir gemerkt, dass diese softe Schiene nicht besonders effektiv ist. Unseren Kollegen gegenüber sind wir nach wie vor sehr offen und und positiv gestimmt.
Fakt ist: Der BR fragt nicht, sondern er informiert und beschließt. Es gibt nur sehr wenige Punkte, bei denen der BR fragen muss. Sollte der Wind von der Geschäftsleitung etwas rauer wehen, dann solltet auch ihr etwas "aufdrehen", sonst werdet ihr schnell nicht mehr ernst genommen.
Um den eigenen Kollegen unnütze Probleme zu ersparen, sollte es schon eine grobe Planungen zur BR-Arbeit geben. Steht aber z.B. eine außerordentliche Sitzung an, die nicht aufgeschoben werden kann, dann wäre die Begründung "... wegen Unabkömmlichkeit in der Abteilung ..." nicht ausreichend und ein Verstoß gegen das BetrVg:
"Das Betriebsratsmitglied ist, sofern kein Fall der Verhinderung vorliegt, zur Teilnahme an den Sitzungen des Betriebsrats verpflichtet. Es kann nicht selbst darüber bestimmen, zu welchem Termin die Sitzungen stattfinden (BAG v. 16.1.2008, 7 ABR 71/06)... auch betriebsbedingte Gründe (z.B. hoher Arbeitsanfall in der Abteilung) stellen keinen Verhinderungsfall dar."
VG