Änderungskündigung
Unterliegt eine Änderungskundigung den gleichen Regeln wie eine ordentliche Kündigung? Ich meine das im Bezug auf das BetrVG ...
Community-Antworten (3)
15.01.2015 um 07:48 Uhr
Selbstverständlich. Der AG kündigt und bietet einen anderen Arbeitsvertrag an. Der BR ist anzuhören.
15.01.2015 um 08:18 Uhr
Ja, denn eine Änderungskündigung besteht aus zwei Teilen: A) Ausspruch einer Kündigung B) Angebot eines neuen (geänderten) Arbeitsvertrag
Und zu A) macht das BetrVG keinen Unterschied
15.01.2015 um 08:53 Uhr
Der BR muss also den Fall im Grunde genommen zwei mal betrachten. Einmal nach § 102 BetrVG und ggf einen Widerspruch formulieren und nach § 99BetrVG und hat hier die Möglichkeit die Zustimmung zur Versetzung zu verweigern, wenn einer der Gründe aus dem § 99 BetrVG vom BR erkannt wird.
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