Hallo,

wir sind ein Tarif orientiertes Unternehmen und unterstehen einem Tarifvertrag. Unteranderem haben wir einen Freistellungskatalog wo geregelt ist, das man bei Tod des Ehepartners 3 Tage tarifliche Freistellung hat. Einer unsrer Mitarbeiter hat am 21.10.2014 seine Ehefrau verloren. Der Kollege war ab Todesdatum bis Ende November Arbeitsunfähig und hat anschließend bis Ende Dezember Resturlaub abgebaut. Im Januar wollte der Kollege die drei Tage Freistellung in Anspruch nehmen. Personalleiter gewährt die Tage nicht, er meint der Kollege sollte die Freistellungstage unmittelbar zeitnah nehmen. Wir haben eine Ausschlussfrist von drei Monaten. Welche Möglichkeiten hätte der Kollege. Bitte um Antworten.