Freistellung nach Tarif
Hallo,
wir sind ein Tarif orientiertes Unternehmen und unterstehen einem Tarifvertrag. Unteranderem haben wir einen Freistellungskatalog wo geregelt ist, das man bei Tod des Ehepartners 3 Tage tarifliche Freistellung hat. Einer unsrer Mitarbeiter hat am 21.10.2014 seine Ehefrau verloren. Der Kollege war ab Todesdatum bis Ende November Arbeitsunfähig und hat anschließend bis Ende Dezember Resturlaub abgebaut. Im Januar wollte der Kollege die drei Tage Freistellung in Anspruch nehmen. Personalleiter gewährt die Tage nicht, er meint der Kollege sollte die Freistellungstage unmittelbar zeitnah nehmen. Wir haben eine Ausschlussfrist von drei Monaten. Welche Möglichkeiten hätte der Kollege. Bitte um Antworten.
Community-Antworten (4)
14.01.2015 um 12:04 Uhr
rechnet die 3 tage in den Urlaub rein und schreibt ihm 3 tage Urlaub wieder gut und dann soll er diese einfach nehmen. sollte eigentlich kein Problem sein meiner Meinung nach.
wenn sich die perso weigert schaltet die GEW ein die diesen Tarifvertrag ausgehandelt hat
14.01.2015 um 12:20 Uhr
im tvöd verfallen die auch. der kollege war au , dann braucht er die sonderfreistellung nicht. so hart wie das klingt, ist aber so.
14.01.2015 um 13:25 Uhr
Man sollte dort wo der Anspruch begründet ist nachschauen, ob der Anspruch irgendwelchen Regularien unterliegt. Gerade bei diesen Ansprüchen heißt es häufig, dass die Freistellung zeitnah zu nehmen ist. Es geht dabei ja auch nicht um eine Belohnung, sondern darum, dass der AN die notwenidgen Formalitäten durchführen kann, ohne dafür Erholungsurlaub nehmen zu müssen. Das konnte er aber vermutlich auch in der AU...
14.01.2015 um 13:43 Uhr
dass der AN die notwenidgen Formalitäten durchführen kann<
eben - das sehe ich auch so. Möglicherweise kann der Kollege jetzt erst zu irgendwelchen Behörden etc. - er war ja vorher AU.
Im Zweifel würde ich auch bei der Gewerkschaft nachfragen und nach Details der tariflichen Regelung fragen.
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