Erstellt am 13.01.2015 um 17:58 Uhr von gironimo
Habt Ihr als BR jemals die Ausschreibung der Stellen nach § 93 BetrVG gefordert?
Wenn ja - muss auch ausgeschrieben werden - und dann kann sich auch jemand bewerben.
Erstellt am 13.01.2015 um 20:02 Uhr von Hoppel
@ frischlinge
Für jemanden, der bereits mehr als ein Seminar besucht hat, ist diese Fragestellung mehr als peinlich ...
Nach fast einem Jahr Betriebsratstätigkeit sollte man wissen, wie man mit einer Anhörung zur Einstellung eines neuen AN umzugehen hat!
Und wenn Ihr jemals interne Stellenausschreibungen verlangt habt, aber mögliche Interessen Eurer jetzigen KollegInnen NICHT vertreten wollt, nur zu ...
Dass es vielleicht KollegInnen gibt, die sich auf diese Stelle bewerben würden, weil z.B. eine Vollzeitstelle und man derzeit nur einen Teilzeit- oder befristeten Vertrag hat, kommt Euch wohl nicht in den Sinn.
Erstellt am 14.01.2015 um 09:19 Uhr von frischlinge
Lieber Hoppel.
Es ist so wie ich in eins beschrieben habe.
Was Peilich wäre wen ich nicht fragen würde.
Nun ich weiss es halt nicht, deshalb frage ich.
Aber dieses passiert hier des öfteren das man für dumm vekauft wird oder soll.
Diese dummen Sprüche sollte man sich doch sparen und was Sinnvolles schreiben.
Ich werde hier wirklich überlegen ob ich die Seminare noch von der WAF besuchen werde. Ich möchte nicht so angegangen werden.
Dieses hat die WAF zu kontrolieren.
Besten Dank an Hoppel.
Stimmen der Einstellung zu. Reicht die Unterschrift des BRV ?
Und kommt jetzt nicht mit , der ist aber dünnhäutig oder so.
Respekt sollte man schon haben vor jeden Fragesteller