W.A.F. LogoSeminare

Anhörungsbogen

K
Katha
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen!

Weiß jemand in welchen Fällen der Betriebsrat mit einem Anhörungsbogen informiert werden muss und wann "nur informiert" werden muss - also ohne Anhörungsbogen!? Gibt es darüber Listen in welchem Fall wie informiert werden muss?

LIEBEN DANK!

Katharina

76703

Community-Antworten (3)

P
Petrus

22.09.2010 um 13:59 Uhr

Also ein "Anhörungsbogen" (=Formblatt?) ist gesetzlich nirgends vorgeschrieben, auch wenn es meist üblich sein dürfte. Ansonsten steht beim jeweiligen Fall im Gesetz, ob eine Unterrichtung "unter Vorlage der Unterlagen" (z.B. §§99,106) oder schriftlich (z.B. §110) erfolgen muss, ansonsten gilt: mündlich reicht. Ob das in jedem Fall ratsam ist, ist die nächste Frage. Z.B. könnte der ArbGeb die Kündigungsanhörung inkl. Mitteilung der Kündigungsgründe ausschließlich mündlich durchführen. Kommt er aber vor Gericht in Beweisnot, weil der BR sich nicht oder nicht richtig oder nur lückenhaft erinnern kann, hat er gegebenenfalls ein Problem...

P
pfeilenbogen

22.09.2010 um 14:38 Uhr

BetrVG § 94 Personalfragebogen, Beurteilungsgrundsätze Ausübung des Mitbestimmungsrechts Inhalt des Mitbestimmungsrechts

Also, einfach einmal dort (Kommentar) nachlesen

L
Lotte

22.09.2010 um 15:25 Uhr

pfeilenbogen, ich glaube Du bist im falschen §

katha, lies mal die Kommentierung zu den §§ 99, 102 und 103 BetrVG

Ihre Antwort