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Ab wann ist ein Mitarbeiter haftbar zu machen?

B
BRBerlin
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen,

gibt es eine Richtlinie oder etwas ähnliches, aus dem man sehen kann, wie lange die Einarbeitungsphase dauert?

Der Fall: Einarbeitungszeit mit der Vorgängerin betrug 4 Tage.

Die Stelle wird mit Erstellen und Überprüfen von Lieferscheinen und Bestellungen beschrieben. Ein kleiner Fehler kann locker 1.000 Euro kosten. So ist es dann auch passiert. Es wurde eine fehlerhafte Adresse auf den Lieferschein geschrieben (Empfänger war umgezogen). Rechnungsempfänger und Lieferungsempfänger waren verschieden. Das darf nicht sein und die weitere Lieferung wurde gestoppt. Sämtliche Dokumente mussten erneut legalisiert werden (Lebensmittel ins Ausland). Botschaftskosten, Gesundheitsamt und so weiter kosteten knapp 1.000.

Jetzt will der Chef das ersetzt haben von der neuen Mitarbeiterin.

Meine Fragen:

  1. Ist eine Haftpflicht für Betriebe vorgeschrieben?
  2. Die Mitarbeiterin war gerade erst 9 Wochen im Betrieb. Ist sie schon haftbar zu machen?

Besten Gruß

1.56505

Community-Antworten (5)

M
metallica

13.01.2015 um 16:48 Uhr

Mitarbeiter haften im Normalfall nicht für:Fahrlässigkeit, eingeschränkt für grobe Fahrlässigkeit, voll für Vorsatz. Ich würde den Fall ohne Details zu kennen als fahrlässig einschätzen und Haftung verneinen. Eine Haftpflichtversicherung würde hier nicht greifen, da sie Schäden Dritter abdeckt (also z.B. eures Kunden) nicht Ansprüche ggü. Mitversicherten.

S
Snooker

13.01.2015 um 17:33 Uhr

@brberlin

Das Gesetz unterscheidet in Fahrlässigkeit und grobe Fahrlässigkeit. Beides müsste man dem MA aber auch nachweisen können. Nicht etwa die Tatsache das der Fehler passiert ist, sondern das der MA ihn gemacht hat, obwohl er ihn hätte vermeiden können (hier wäre u.a. auch zu klären wer dafür verantwortlich ist die neue Adresse in das System ein zu pflegen). Als BR würde ich hier dem MA den Rücken stärken und die Einarbeitungszeit von nur 4 Tagen monieren.

G
gironimo

14.01.2015 um 00:26 Uhr

sehe ich auch so.

Als BR würde ich da eher auf mangelnde Einarbeitungs- und Schulungszeit erkennen und den AG auffordern, die AN besser zu schulen und die Arbeitsabläufe sicherer zu gestalten.

Das Risiko der Arbeit trägt zunächst einmal der AG

B
BRBerlin

14.01.2015 um 09:06 Uhr

Guten Morgen,

vielen Dank für eure Feedbacks!

Dieses Mal handelt es sich nicht um firmeninterne Schwierigkeiten. Ich hatte hier im Zusammenhang mit der Arbeit meiner Partnerin gefragt. Dort gibt es keinen Betriebsrat. Jeder, der einen Fehler macht, wird dort zur Kasse gebeten. Das ist wohl deren Kultur...

Ihr Gehalt für den Dezember wurde übrigens einbehalten. Bleibt wohl nur der Weg zum Anwalt.

R
rolfo

14.01.2015 um 09:18 Uhr

Gehalt einbehalten geht schon mal gar nicht, wenn, dann nur der Pfändungsfreie Betrag . Auf jeden Fall zum Anwalt, dann den Mitarbeitern empfehlen in die Gewerkschaft einzutreten und dazu in die GUV-Fakulta. Die GUV leistet im Falle eines Regresses nach Richterspruch oder bei Bestätigung der Gewerkschaft bis 90 % als Schadenersatzbeihilfe

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