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Unterlagen zugespielt - Ist das BRM haftbar?

J
Jockel
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, hier eine Frage: Einem Mitarbeiter wurde gekündigt, der BR wurde gehört und hat schriftlich der Kündigung widersprochen und mehrere Gründe gegen die Kündigung aufgezählt. Nun hat ein BRM diesem Mitarbeiter dieses Schriftstück zugespielt. Der Mitarbeiter hat geklagt und gewonnen. Ist das BRM haftbar hat es Unrecht getan was kann ihm passieren?

Schöne Grüße Jochen

8.496019

Community-Antworten (19)

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matze83

26.09.2007 um 21:41 Uhr

gemäß BetrVG hat der MA ein recht auf dieses Schriftstück wenn der AG trotzdem kündigt. Allerdings muss der AG es weiterleiten, aber da er es eh bekoomen muss - so what?

M
Mona-Lisa

26.09.2007 um 21:50 Uhr

@Jockel, der Mitarbeiter hätte wohl auf jeden Fall geklagt, oder? Dass das BR-Mitglied nicht rechtmässig gehandelt hat, bleibt unbestritten, hat aber m. E. nicht's mit dem Richterspruch zu tun! Mit welcher Begründung sollte es haftbar gemacht werden? Was ist für ein Schaden eingetreten?

Als BRV würde ich das BR-Mitglied in einer Sitzung "aufklären"!

J
Jockel

26.09.2007 um 22:02 Uhr

@mona-lisa,

ja, der Mitarbeiter hätte sowieso geklagt und auch gewonnen. Dem AG ist ein "Schaden" entstanden, er mußte den MA wieder einstellen -ist auch gut so!

Nun macht der Personalchef einen richtigen Tanz und spricht von Geheimnisverat, er hat auch versucht den Namen des BRMs herauszubekommen. Verschiedene Drohungen gegen den BR ausgesprochen, der BR habe die vertrauensvolle Zusammenarbeit zerstört...

Kann er dem BR bzw. dem BRM (falls er es "überführen" kann) an den Karren fahren?

Ist es strafbar solche Unterlagen an den Deliquenten zu geben?

Grüße Jochen

K
Kölner

26.09.2007 um 22:07 Uhr

@Jockel Mensch...macht mal ein Seminar! Ruhig...der Personalchef hat verloren. Haltet ihm einen Spiegel vors Gesicht und sagt ihm, dass er jetzt den Schuldigen sehen könnte, wenn er ganz genau hinschaut!

P
peters

26.09.2007 um 22:15 Uhr

Jockel,

zitiert eurem Personalchef doch mal §102 (4):

"(4) Kündigt der Arbeitgeber, obwohl der Betriebsrat nach Absatz 3 der Kündigung widersprochen hat, so hat er dem Arbeitnehmer mit der Kündigung eine Abschrift der Stellungnahme des Betriebsrats zuzuleiten."

Eigentllich hätte er (!) dem Betroffenen das angebliche Geheimnis verraten müssen.

Und dann reicht ihm den von Kölner zitierten Spiegel.

Übrigens: der Mitarbeiter hat den Prozess nicht deshalb gewonnen, weil der BR falsch gehandelt hat, sondern weil der Richter die Argumente gegen die Kündigung als gerechtfertigt betrachtet hat.

Sinn einer Anhörung ist, dass der BR Gelegenheit zu einem juristischen Statement bekommt. Und dieses Statement darf eben auch vor Gericht bewertet werden, sonst wäre es ja für die Mülltonne.

Ihr solltet aber für die Zukunft regeln, dass nicht ein BRM auf eigene Faust Infos weiter gibt.

J
Jockel

26.09.2007 um 22:36 Uhr

@peters,

Du hast mir geholfen, vielen Dank!

Schönen Abend Jochen

P
Presi

27.09.2007 um 10:45 Uhr

"Sinn einer Anhörung ist, dass der BR Gelegenheit zu einem juristischen Statement bekommt. Und dieses Statement darf eben auch vor Gericht bewertet werden, sonst wäre es ja für die Mülltonne."

Die juristischen Statements sollte man Anwälten überlassen !!! Viele Betriebsräte verstehen Ihren Job etwas falsch !!!!! Ein Betriebsrat ist kein Jurist, egal wieviele Seminare er besucht hat !!! Deswegen vorsicht mit juristischen Bewertungen gegenüber gekündigten Kollegen. Da kann man auch Schaden anrichten !!!!

W
wölfchen

27.09.2007 um 11:00 Uhr

. . . ich möchte noch anfügen, dass jenes BRM eigentlich nach meiner Ansicht als einziges richtig gehandelt hat und zwar richtig im Interesse dessen, den er als AN- Vertreter zu vertreten hat. Weder der Personalchef, noch der BRV haben es für nötig erachtet, dem Betroffenen die Ablehnung auszuhändigen. Und kommt mir nicht mit der faden Ausrede, dass er die schließlich über seinen RA vom AG hätte einfordern müssen - bla bla - manchmal ist der direkte Weg der schnellste. Und: es hat mir bisher noch keiner den Paragrafen nennen können, nachdem es dem BR untersagt ist, dem Betroffenen diese Ablehnungsgründe, die der BR dem AG mitgeteilt hat, auch als Kopie in die Hand zu drücken. Diejenigen, die sich dann auf irgendwelche Rückschlüsse aus anderen Formulierungen berufen, waren bestimmt nie in der Situation, gekündigt worden zu sein. Muss ich als BR die Gesetze zu Ungunsten der AN interpretieren? Nein! Ich bin eher geneigt, sie sehr großzügig auszulegen. Wenn alle stets sich nur darauf berufen, dass es da oder dort diese oder jene Gerichtsentscheidung gegeben hat, um dann die Hände in den Schoß zu legen, dann würde die Rechtssprechung ziemlich schnell stagnieren. Dieses BRM hat als einziges von seinem BR eigenverantwortlich richtig im Sinne des AN gehandelt!

T
Tamirasun

27.09.2007 um 11:22 Uhr

Ich stimme da Wölfchen zu.

Wofür sollte man als Betriebsrat sonst einen Beschluss fassen, wenn ihr anscheindend der Meinung seid, dieser sollte dann ( bzw. die Begründungen) geheim bleiben? ( Habe es so verstanden als ginge es nicht rein um den Weiterleitungsakt des BR-Kollegen) Nee nee, sehe das auch so, das das BRM es hätte vielleicht absprechen oder ansprechen sollen, aber grundsätzlich er diesen Kollegen unterstützt hat und somit auch der Beschluss des Widerspruchs nicht ´umsonst´war.

Ich meine so naiv kann man doch nicht sein, das man den BR-Widerspruch an den AG weiterleitet und dann denkt, er wird schon nach bestem Wissen und Gewissen handeln, auch im Sinne des Mitarbeiters...lach( Ist jetzt mal so eine Möglichkeit es sich vorzustellen) Er schaut sich den Beschluss vom BR an und sagt sich dann: Super, Ablage P ( wie Papierkorb) übertrieben gesagt. ( Kommt hier auch auf den AG an, aber Eurer scheint ja etwas unterdrücken zu wollen, was ihm unangenehm werden könnte bzw. wurde)

Als BR fasst man ja nicht nur Beschlüsse um seine Pflicht zu erfüllen, sondern auch um jemanden zu unterstützen.

Natürlich baut der AG jetzt Druck auf, der einem Kindergartenspiel ähnelt, aber gut, wenn ihr Eure Rechte kennt, dann steht dahinter und seid locker...lächel

So Spielchen muß man aushalten...wenn mans nicht tut, dann wird man ´gefügig`...

M
Marcus

27.09.2007 um 11:44 Uhr

"Dass das BR-Mitglied nicht rechtmässig gehandelt hat, bleibt unbestritten, "

@Mona-Lisa!

Nein! Das bleibt bestimmt NICHT unbestritten! Wie kann man sich eigentlich so sehr die Arbeitgeberbrille zu eigen machen wie ihr? Dieses BRM hat dem AN etwas gegeben, worauf er gegenüber dem AG sowieso einen Anspruch hatte! Das ist doch nicht wie an Weihnachten, wo vorher auch niemand verraten darf was in den Päkchen ist.

Ich habe wirklich kein Verständnis dafür wie Betriebsräte gerade in solchen Fällen, wo es um die wirtschaftliche Existenz von Kollegen geht so sehr den Schwanz einziehen können!

"Dem AG ist ein 'Schaden' entstanden, er mußte den MA wieder einstellen"

@Jockel Da hat Euer Arbeitgeber bei der Gehirnwäsche aber ganze Arbeit geleistet! Der Arbeitgeber hat hier doch entweder den falschen AN gekündigt, oder innerhalb des Verfahrens einen kapitalen Fehler gemacht, sonst hätte er den Prozess nicht verloren. Wenn er den falschen AN gekündigt hat, dann entsteht ihm durch die Weiterbeschäftigung doch kein Schaden? Und wenn er einen Fehler innerhalb des Verfahrens gemacht hat, dann hat er sich den Fehler zuzuschreiben!

Handelte es sich eigentlich um eine verhaltensbedingte Kündigung?

H
Heinz

27.09.2007 um 15:14 Uhr

tach zusammen,

der BR hat doch die Aufgabe, den Kollegen (§102 (2)) anzuhören. Im Verlaufe dieser Anhörung sollte der BR doch auch mögliche Widerspruchsgründe rausarbeiten ( z. B. Einsatz auf einem anderen Arbeitsplatz, Umschulungsmöglichkeit etc.) auch soziale Gesichtspunkte sollten bei so einer Anhörung zur Sprache kommen ( Unterhaltspflichten, etc.), danach hat der BR seine Stellungnahme abzugeben und meiner Meinung nach hat der Arbeitnehmer sogar ein Recht darauf zu erfahren, wie sich der BR entschieden hat.

P
peters

27.09.2007 um 22:03 Uhr

@presi,

die Anzahl der Ausrufungszeichen in deinen Statements ist immerhin beeindruckend.

Was den Inhalt betrifft: "Die juristischen Statements sollte man Anwälten überlassen !!! Viele Betriebsräte verstehen Ihren Job etwas falsch !!!!! Ein Betriebsrat ist kein Jurist, egal wieviele Seminare er besucht hat !!!"

Willst du eine Stellungnahme zu einer Anhörung ohne irgendwelche arbeitsrechtlichen Überlegungen schreiben?

J
Jockel

27.09.2007 um 22:33 Uhr

@Marcus,

Dir ist leider entgangen,dass : "Dem AG ist ein 'Schaden' entstanden, er mußte den MA wieder einstellen" zynisch gemeint war. Außerdem hast Du: "-ist auch gut so!" überlesen!?

Der BR hat dem MA sehr geholfen und ist seiner zugedachten Aufgabe gerecht worden, der MA wurde gehört und mit ihm wurden die Ablehnungsgründe besprochen. Was ich nicht gut finde ist, dass das besagte BRM dann einen Alleingang gemacht hat und schriftliche Unterlagen in Kopie dem MA gegeben hat.

Wie ich Euren Antworten entnehmen kann, ist das BRM nun der eigentliche Held -o.K akzeptiert!

Dem MA wurde tatsächlich verhaltensbedingt gekündigt. Die Gründe hierfür wurden von der Personalabteilung völlig überspitzt dargestellt und entsprachen nicht der Wahrheit. Jedem BR und auch anderen MA (der Vorfall hat schnell die Runde gemacht) war klar, dass die Kündigung nicht Rechtens war. Dér BR hat in der Anhörung fundiert widersprochen. Der Personalchef wollte die Kündigung trotz Allem durchsetzen und, da er erst kurz zuvor eingestellt wurde, zeigen wo der Frosch seine Locken hat. So kam, was kommen mußte, der MA wurde wieder eingestellt. (Der BR und die Belegschaft haben sich diebisch gefreut).

@Marcus "Und wenn er einen Fehler innerhalb des Verfahrens gemacht hat, dann hat er sich den Fehler zuzuschreiben!"

Ja, Marcus , so isses !!

Nun ist der Personalonkel sehr, sehr böse geworden und will nun sein Versagen dem BR bzw. dem BRM in die Sandalen schieben. O.K. akzeptiert, ist ja menschlich seine Fehler auf Andere zu schieben ;-) (Marcus: nicht falsch verstehen!)

So nun konzentriert Euch bitte wieder auf meine Frage:

"Ist das BRM haftbar, hat es Unrecht getan, was kann ihm passieren?"

Ich wollte nur wissen, ob dem BRM rechtlich ans Bein gepi..t werden kann. Man muß das BRM dann ja vorbereiten und warnen können. Hier bin ich/sind wir völlig unbedarft, wir hatten so einen Fall noch nicht.

So nun noch was lustiges: Der wieder eingestellte MA durfte beim Personalonkel vorreiten, der Personalonkel war sehr lieb und nett....es war ja alles nicht so gemeint....., Käffchen gefällig? Dann kam er zur Sache: Dem MA wurde eine überaus großzügige Abfindung angeboten wenn er das Unternehmen verlässt und noch dazu eine satte "Prämie", wenn er das böse BRM dem Onkelchen nennt. Der MA will aber partout im Unternehmen bleiben.... Onkelchen ist jetzt noch böser als je zuvor;-)

Schönen Abend Jochen

P
peters

27.09.2007 um 22:39 Uhr

Jockel,

hört sich so an, als ob Ihr mit dem Personalchef, "der erst kürzlich eingestellt wurde", noch viel Freude haben werdet ;-))

M
Marcus

28.09.2007 um 11:44 Uhr

@jockel,

das "ist auch gut so" ist mir nicht entgangen. Ich verstehe auch den Zynismus nicht! Ich habe erhebliche Probleme damit wenn ein BRM die Tatsache dass ein zu Unrecht gekündigter AN seinen Arbeitsplatz zurücjkgewinnt als "Schaden für den AG" bezeichnet, unabhängig davon ob der BR der Meinung ist, dass es gut so ist wenn der AG geschädigt wird (was ich auch für sehr bedenklich halte).

"Wie ich Euren Antworten entnehmen kann, ist das BRM nun der eigentliche Held" Das hat nichts mit "Held" zu tun. Ich finde es bedenklich wieso ein BR diese Informationen nicht von sich aus in geeigneter Weise weitergibt. Das ist wieder so ein Fall wo BRe sich bemühen einem Kollegen NICHT helfen zu müssen, statt ihm einfach zu helfen.

"Jedem BR und auch anderen MA (der Vorfall hat schnell die Runde gemacht) war klar, dass die Kündigung nicht Rechtens war." Wobei man allerdings auch bedenken sollte dass die wenigsten "BR udn auch andere MA" über ausreichend Fachwissen verfügen um so etwas beurteilen zu können. Die moralische Beurteilung muss nicht unbedingt mit der arbeitsrechtlichen Beurteilung übereinstimmen.

"Nun ist der Personalonkel sehr, sehr böse geworden und will nun sein Versagen dem BR bzw. dem BRM in die Sandalen schieben." Dann wundert es mich, dass dieser BR offensichtlich nicht in der Lage ist, sich dem Personaler gegenüber geschlossen hinter das (unbekannte) BRM zu stellen.

"Ist das BRM haftbar, hat es Unrecht getan, was kann ihm passieren?" "Haftbar"? Noch einmal: E S . I S T . K E I N . S C H A D E N . E N T S T A N D E N ! "Unrecht getan"? Nein! "was kann ihm passieren?" Das hängt vor allem von diesem BR ab. Aber vermutlich hat der Personaler schon viel mehr erreicht als er zu hoffen gewagt hat.

J
Jockel

28.09.2007 um 21:40 Uhr

@Marcus,

lass gut sein, Du bist zu weit weg!

Grüße Jochen

M
Marcus

29.09.2007 um 02:23 Uhr

@Jockel

Du hast Recht!

Ich bin zu weit weg von dem was Ihr als Betriebsratsarbeit vermutet!

Grüss Deinen AG von mir wenn Du ihm das nächste Mal die Füße küsst!

K
Kölner

30.09.2007 um 01:14 Uhr

@Marcus ...merkst Du was? Ich schon!

J
Jockel

30.09.2007 um 19:26 Uhr

@Kölner

"...merkst Du was? Ich schon!"

Was bedeutet das? Ich merk nix.

Marcus ist meiner Meinung wirklich zu weit weg. Er kennt Überhaupt keine Details. z.B. wurde dem MA nach einem schweren Vorwurf fristlos gekündigt, er wurde sogar vom Personaler und Werksschutz von seinem Arbeitsplatz an die frische Luft gesetzt. Allerdings war er aber gar nicht am Ort der Tat und dafür gab es mehrere Zeugen, der Personaler hat es trotzdem durchgezogen und musste ihn wieder einstellen. Ein halbes Jahr saß der Kollege zu Hause. Dem BR und der Belegschaft kann man schon Rechtswissen, zumindest in diesem eindeutigen Fall attestieren. Wie gesagt, mehrere Zeugen hatten ihn zur fraglichen Zeit wo ganz anders gesehen. Weitere Details erspare ich mir, sonst gibt es womöglich eine endlose Diskussion mit dem einzigen wahren, Betriebsratsgottähnlichen Marcus, dem wir alle dankbar sein und ihm auf ewig die zarten Füsslein küssen sollten.

Der BR steht wie eine 1 hinter dem BRM, nur wollte ich wissen, was auf ihn bzw. uns zukommen kann, man muss sich ja rüsten. Dem Personaler haben wir auch schon das Spiegelein unter beisein der Geschäftsführung vorgehalten, nur keine Angst, wir tun was! Übriges, der ganze Spass hat mit Lohnnachzahlungen, Anwaltskosten, Gerichtskosten usw. 38 000.-Euros gekostet!

Der Personaler ist ja nun wirklich böse und man weis ja nie, was so einer in Rage alles an Gesetzen und Möglichkeiten ausgräbt, um uns bzw. das BRM zu schädigen.

Also weis ich jetzt, nach all den qualifizierten Antworten - es kann ja garnix passieren;-))

So long Jochen

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