Unfall nach Überstunden - Ist der Arbeitgeber dann in irgendeiner Weise haftbar?
Help! I need somebody’s help! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, bei uns im Betrieb arbeiten seit Monaten aufgrund des hohen Arbeitsaufkommens und mangelndem Personal fast alle der 65 Mitarbeiter mehr als 8 Stunden. Die Geschäftsführung hat nun auch verlauten lassen, dass nur diejenigen nach Hause gehen können, wenn die Tagesaufgaben des jeweiligen Mitarbeiters erledigt sind. Wir haben dann erst einmal darauf hingewiesen, dass aufgrund § 3 des Arbeitszeitgesetzes täglich nicht mehr als 10 Stunden gearbeitet werden darf und der jeweilige Mitarbeiter dann bitte den Arbeitsplatz verlässt, auch wenn seine Tagesaufgaben nicht erledigt sind. Die Geschäftsleitung hat dann eine Email hinter her geschickt und auch darum gebeten nicht mehr als 10 Stunden zu arbeiten. Es kommt jedoch trotzdem sehr oft vor, dass einige Kollegen zwischen 11 und 13 Stunden arbeiten. Weiss jemand von Euch wie die Rechtslage ist, wenn jemand nach 13 geleisteten Arbeitsstunden z.B. wegen Übermüdung auf dem Nachhauseweg einen Autounfall verursacht? Ist der Arbeitgeber dann in irgendeiner Weise haftbar? Wahrscheinlich nicht und der Arbeitnehmer trägt seine Unfall- und Arztkosten selber, oder?
Community-Antworten (7)
13.12.2007 um 18:32 Uhr
"Ist der Arbeitgeber dann in irgendeiner Weise haftbar? "
In diesem Fall mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht!
"und der Arbeitnehmer trägt seine ... Arztkosten selber, oder? "
Sind Eure Arbeitnehmer nicht krankenversichert?
... Unfallkosten (z.B. Schaden am PKW?)? Er wird sich auf alle Fälle eine Teilschuld anrechnen lassen müssen (mindestens)!
13.12.2007 um 18:44 Uhr
Findet sich denn niemand, der eine anonyme Anzeige bei der Gewerbeaufsicht machen möchte?
13.12.2007 um 20:38 Uhr
Bei o.g. Schilderung dürfte es sich um ein Wegunfall handeln. Dafür ist die Berufsgenossenschaft zuständig, diese trägt auch die Kosten. Schaden am Fahrzeug musst Du selber regeln.
14.12.2007 um 12:02 Uhr
Hallo working_class_hero, hier ist doch nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG Mitbestimmung des BR`s. Auch wenn die Überstunden freiwillig gemacht werden. Wenn der AG sich nicht mit dem BR einigt, Beschlussverfahren beim Arbeitsgericht beantragen, vorher Gewerkschaft informieren und sich beraten lassen.
14.12.2007 um 14:43 Uhr
Hallo, der AG hat ja seine Sorgfaltspflicht wahrgenommen und angeordnet, dass nicht mehr als 10 Stunden gearbeitet werden darf. Somit ist das ja mit euch geklärt. Ihr solltet das Gespräch mit den Kollegen suchen, die gegen diese Anweisung verstoßen. Die Unfallgefahr steigt natürlich allein dadurch, dass die Kollegen nach so vielen Stunden übermüdet sind. Trotzdem sollten die MA durch die BG auch dann noch versichert sein, oder gibt es so etwas wie "grobe Fahrlässigkeit"? Hier ist ein Jurist gefragt!
15.12.2007 um 14:10 Uhr
Bei uns in der Firma geht's genau so zu. Wir bekommen ständig zu hören, dass nur der Chef / die Aufsichten zu bestimmen haben wann Feierabend ist und wir den Sicherheitsbereich / das Gebäude verlassen dürfen (auch wenn bereits 12-14 Stunden hinter uns liegen). Wer trotzdem nach max. 10 Stunden geht, dem wird mit Kündigung gedroht. Zur Frage von Robin H : Wir haben schon einmal die STAFA darüber informiert. Aber geändert zum Besseren hat sich nichts, im Gegenteil, es wurde schlimmer. Denn über die möglichen Bußgelder die bei vorsätzlichen Verstößen verhangen werden können lachen die AG doch nur. Die Höhe der Bußgelder sind für die doch Peanuts. Und das Amt hat sich mit den verlogenen Versprechungen unseres Niederlassungsleiters zu Besserung zufrieden gegeben und nichts weiter unternommen, trotz erneutem Hinweis.
17.12.2007 um 16:03 Uhr
Vielen, Vielen Dank für die Eure Antworten.
Bei uns ist natürlich jeder krankenversichert. :-) Wollte nur wissen, ob es zu Lasten des Mitarbeiters geht, auch wenn nicht unbedingt sein Geldbeutel in Mitleidenschaft gezogen wird.
...und ich bin froh, dass in anderen Unternehmen ähnliche Zustände herrschen wie bei uns und wir nicht allein damit in der Arbeitswelt sind.
Ich denke mir folgendes. Wenn die Mitarbeiter vom BR und von der Geschäftsführung im Nachhinein darauf hingewiesen wurden, dass nur 10 Stunden gearbeitet werden dürfen und der- oder diejenige trotzdem länger bleibt, dass es dann schon etwas mit Fahrlässigkeit zu tun hat. Ob es sich dabei um grobe F. handelt, kläre ich mal ab.
Viele Grüße aus der Penny Lane
Verwandte Themen
Überstunden
ÄlterLiebe Kollegen In unserer Firma werden seit ca 18 Monaten nur noch ein gewisser Teil der Überstunden mit Zuschlägen vergütet ,der Rest auf ein Zeitkonto gutgeschrieben und zwar 1:1 ohne jegliche Zusc
Berechnung Krankenstand
ÄlterHallo, die GL ist nicht in der Lage, uns zu erklären, wie sie auf 10% Krankenstand kommt. Nun haben wir nach fast 1 Jahr Hinterfragerei eine SAP-basierte Liste erhalten, die folgende Informationen ent
Unfall in der Pause beim Verlassen des Betriebsgeländes - Wie ist man bei einem Unfall in der Pause ausserhalb des Betriebsgeländes versichert?
ÄlterUnfall in der Pause beim Verlassen des Betriebsgeländes Wie ist man bei einem Unfall in der Pause ausserhalb des Betriebsgeländes versichert? gruß Dirk
BAG zur Bweislast vom Arbeitnehmer geleisteter Überstunden
ÄlterDer Arbeitnehmer hat zur Begründung einer Klage auf Vergütung geleisteter Überstunden – kurz zusammengefasst – erstens darzulegen, dass er Arbeit in einem die Normalarbeitszeit übersteigenden Umfang g
Überstunden
ÄlterHallo, mich würde eure Meinung zum Thema freiwillige Überstunden interessieren. Ein Kollege macht regelmäßig Überstunden, welche er noch im selben Monat durch Gleittage abfeiert (in 2016 waren e