Erstellt am 13.12.2007 um 17:32 Uhr von peanuts
"Ist der Arbeitgeber dann in irgendeiner Weise haftbar? "
In diesem Fall mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht!
"und der Arbeitnehmer trägt seine ... Arztkosten selber, oder? "
Sind Eure Arbeitnehmer nicht krankenversichert?
... Unfallkosten (z.B. Schaden am PKW?)? Er wird sich auf alle Fälle eine Teilschuld anrechnen lassen müssen (mindestens)!
Erstellt am 13.12.2007 um 17:44 Uhr von Robin H
Findet sich denn niemand, der eine anonyme Anzeige bei der Gewerbeaufsicht machen möchte?
Erstellt am 13.12.2007 um 19:38 Uhr von Der alte Heini
Bei o.g. Schilderung dürfte es sich um ein Wegunfall handeln. Dafür ist die Berufsgenossenschaft zuständig, diese trägt auch die Kosten.
Schaden am Fahrzeug musst Du selber regeln.
Erstellt am 14.12.2007 um 11:02 Uhr von pit47
Hallo working_class_hero,
hier ist doch nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG Mitbestimmung des BR`s.
Auch wenn die Überstunden freiwillig gemacht werden.
Wenn der AG sich nicht mit dem BR einigt, Beschlussverfahren beim Arbeitsgericht beantragen, vorher Gewerkschaft informieren und sich beraten lassen.
Erstellt am 14.12.2007 um 13:43 Uhr von Majue
Hallo,
der AG hat ja seine Sorgfaltspflicht wahrgenommen und angeordnet, dass nicht mehr als 10 Stunden gearbeitet werden darf. Somit ist das ja mit euch geklärt. Ihr solltet das Gespräch mit den Kollegen suchen, die gegen diese Anweisung verstoßen. Die Unfallgefahr steigt natürlich allein dadurch, dass die Kollegen nach so vielen Stunden übermüdet sind. Trotzdem sollten die MA durch die BG auch dann noch versichert sein, oder gibt es so etwas wie "grobe Fahrlässigkeit"? Hier ist ein Jurist gefragt!
Erstellt am 15.12.2007 um 13:10 Uhr von LoneStar
Bei uns in der Firma geht's genau so zu. Wir bekommen ständig zu hören, dass nur der Chef / die Aufsichten zu bestimmen haben wann Feierabend ist und wir den Sicherheitsbereich / das Gebäude verlassen dürfen (auch wenn bereits 12-14 Stunden hinter uns liegen). Wer trotzdem nach max. 10 Stunden geht, dem wird mit Kündigung gedroht. Zur Frage von Robin H : Wir haben schon einmal die STAFA darüber informiert. Aber geändert zum Besseren hat sich nichts, im Gegenteil, es wurde schlimmer. Denn über die möglichen Bußgelder die bei vorsätzlichen Verstößen verhangen werden können lachen die AG doch nur. Die Höhe der Bußgelder sind für die doch Peanuts. Und das Amt hat sich mit den verlogenen Versprechungen unseres Niederlassungsleiters zu Besserung zufrieden gegeben und nichts weiter unternommen, trotz erneutem Hinweis.
Erstellt am 17.12.2007 um 15:03 Uhr von working_class_hero
Vielen, Vielen Dank für die Eure Antworten.
Bei uns ist natürlich jeder krankenversichert. :-)
Wollte nur wissen, ob es zu Lasten des Mitarbeiters geht, auch wenn nicht unbedingt sein Geldbeutel in Mitleidenschaft gezogen wird.
...und ich bin froh, dass in anderen Unternehmen ähnliche Zustände herrschen wie bei uns und wir nicht allein damit in der Arbeitswelt sind.
Ich denke mir folgendes. Wenn die Mitarbeiter vom BR und von der Geschäftsführung im Nachhinein darauf hingewiesen wurden, dass nur 10 Stunden gearbeitet werden dürfen und der- oder diejenige trotzdem länger bleibt, dass es dann schon etwas mit Fahrlässigkeit zu tun hat. Ob es sich dabei um grobe F. handelt, kläre ich mal ab.
Viele Grüße aus der Penny Lane