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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Krank mit AU. Am letzten Wochenende Fußball gespielt. Fristlos gekündigt. Ist das möglich?

S
Schubi
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, Ein ArbN ist vom 25. 07. bis 02. 09. 05 ununterbrochen krankgeschrieben (Knöchelprellung). Bei einem Krankenbesuch am 25. 08. teilt der ArbN mit, dass er noch einige Zeit krank sein wird. Der ArbG erfährt am 29. 08., dass dieser ArbN am 27. 08. bei einem Fußballpokalspiel aktiv mitgespielt hat und kündigt außerordentlich. Der ArbN teilt daraufhin mit, laut Aussage der Krankenkasse besteht bei einer AU-Folgebescheinigung an Wochenenden keine Krankheit! Glaube ich nicht! Oder irre ich mich da?

Gruß Steffen

3.90204

Community-Antworten (4)

V
viktor

08.09.2005 um 17:06 Uhr

Ich denke, man wird kaum einen Arbeitsrichter davon überzeugen können, das die Knöchelprellung ausgerechnet am 27.8. nicht bestanden hat und plötzlich am 29.8 wieder da war.

R
Rollie

08.09.2005 um 17:07 Uhr

Wie kann man denn an einem Fußballpokalspiel teilnehmen, wenn man eigentlich wegen einer Knöchelprellung krank geschrieben ist ?

M
merlin

08.09.2005 um 18:46 Uhr

Der Kollege sollte noch mal zum Arzt gehen. Aber zu einem der die weißen Hemden mit den Endlosärmeln verteilt.

M
merlin

09.09.2005 um 09:15 Uhr

Erst mal, ICH hab die Antwort 3 nicht geschrieben! Sollte es noch einen 2. Merlin geben?

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