Mitbestimmung interne Seminare
Hallo, ich habe eine dringe Frage. Bei uns im Haus wird ein Seminar stattfinden. Geschäftsleitung + Abteilungsleiter. Wir vom BR haben das Gefühl, dass es in dem Seminar um eine neue Organisation, bzw. Struktur unserer Firma geht. Wir wollten gerne teilnehmen. Dies wurde aber abgelehnt.
Meiner Meinung nach haben wir ein Recht daran teilzunehmen. Bei evtl. Betriebsänderungen haben wir ja ein Beratungsrecht.
Die ganze Veranstaltung ist also nur als Semnar deklariert worden.
Aber, bei Seminaren sind wir aber doch auch in der Mitbestimmung. Wie seht Ihr das Problem. Es gibt eine Tagesordnung für das Seminar. Dürfen wir eine Kopie verlangen?
Zu Info noch. Es handelt sich bei den Teilnehmen nicht nur um leitende Angestellte, sondern ganz normale Abteilungleiter für die der BR ja auch zuständig ist.
Bitte um rege Info.
Danke
Community-Antworten (3)
13.01.2015 um 10:45 Uhr
Grundsätzlich kann sich der AG im Betrieb treffen, mit wem er will. Und das auch ohne einen BR.
Ich würde mich als BR mal mit den §§ 90ff BetrVG beschäftigen und ein entsprechende Information fordern. Vielleicht muss man dem AG auch nochmals beibiegen, was der Begriff "rechtzeitig" bedeutet. Er könnte ja Zeit und Geld sparen bei einer Teilnahme des BRs an solchen "Seminaren". Ob dann auch noch die §§ 96-98 BetrVG ins Spiel kommen könnten, sei mal ganz dahingestellt. Auch darüber kann man sich trefflich streiten...
13.01.2015 um 17:25 Uhr
Hier habt Informationsrechte und Beteiligungsrechte. Diese zu gestalten liegt aber in der Hand des AG. Und wenn er euch direkt in separaten Treffen über die Themen informiert, ist das völlig iO und niemand kann ihn zwingen, euch zu anderen Besprechnungen mit einzuladen.
14.01.2015 um 00:36 Uhr
Wenn der AG selbst sagt, dass es ein Seminar ist (und der BR ja für Abteilungsleiter zuständig ist, weil es ja AN sind), würde ich sofort meine Mitbestimmung geltend machen und den AG auffordern im Detail darzulegen, was Gegenstand des Seminars ist, wer es durchführt und welches Ziel verfolgt wird - und das der AG die Mitbestimmung beachten möge.
Ein automatisches Teilnahmerecht des BR sehe ich nicht.
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